mercredi 2 mars 2016

Hinweispflicht des Bauunternehmens - Ringanker U-Schalen

Hallo!

Heute habe ich von seitens des BUs einen Interessanten Brief im Postfach gehabt.

Zitat:

Hinweis für die gewünschte Ausführung der Ringanker

bei unserem Termin am 24.02.2016 wurde bestätigt, dass ei den Ringankern keine U-Schalen verendet werden sollen.
Wir möchten unserer Hinweispflicht nachkommen und darauf hinweisen, dass beim Verzicht von U-Schalen im Ringankerbereich er zu Rissen im Innen- und Aussenputz durch
die fehlende Homogenität des Mauerwerks zum Beton/Wärmedämmung kommen kann.
Diese auftretende Risse gehen nicht zu Lasten des Rohbaugewerkes.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Rücksendung

Unterschrift Bauherr _________________

Unterschrift Architekt _______________
Ich kann diesen Brief nicht nachvollziehen. Im LV haben wir Ringanker mit 12cm Dämmung ausgeschrieben. Als EP U-Schalen als Zulage zum Ringankerpreis. Da der Preis für die Zulage zum Ringanker exorbitant teuer war.

Ringanker Giebel: 65 € zzgl MwSt je lfdm
Ringanker waagrecht 42 € zzgl MwSt je lfdm
U-Schale als Zulage 35 €


Meine Frage. Wir haben einen Vertrag gem LV und vollständige Plänen abgeschlossen. Die EP Position war gestrichen und in den Details war die gewohnt "normale" Ausführung mit der Perimeterdämmung. Bei Vertragsabschluss hat man uns darauf nicht hingewiesen. Ich finde es frech, jetzt nach 3 Monaten ums Eck zukommen um eine Unterschrift zu verlangen, sodass die Baufirma nicht mehr belangt werden kann. Natürlich muss in diesem Bereich sorgfältig vom Stukateur gearbeitet werden. Wir haben sowieso vollflächig einen Armierungsputz. Kann der BU sich hier so leicht aus der Gewährleistung ziehen? Die Ausführung mit Ringanker + Dämmung ist doch aRdT, oder?

Vielen Dank für euren Input.


Hinweispflicht des Bauunternehmens - Ringanker U-Schalen

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