mercredi 16 mars 2016

Grundstücknutzungsvertrag für Telekommunikationsnetzbetreiber

Hallo,

ich wollte bei einem Telekommunikationsnetzbetreiber einen Hausanschluss beauftragen, beim Lesen des Kleingedruckten fällt mir auf, dass sich der Netzbetreiber hier auch großzügig das Recht einräumt:

Zitat:

Der Eigentümer/die Eigentümerin ist damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten,
zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen.
Treppenwitz? Was habe ich mit der Versorgung benachbarter Grundstück zu tun?

Nachfrage bei der Hotline: Friss oder Stirb.

Und wie es scheint, von der Gesetzgebung so gewollt??
http://ift.tt/22kHJQD

Muss ich wirklich Fressen oder Sterben?? Scheint so..


Grundstücknutzungsvertrag für Telekommunikationsnetzbetreiber

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire