Servus,
auf die Gefahr hin geteert und gefedert zu werden möchte ich trotzdem eine kurze Frage stellen, evtl. hat der ein oder andere erfahrene Häuslebauer da einen Tipp für mich.
Ich habe einen Altbau gekauft, mein Architekt hat eine genaue Auflistung der Räumlichkeiten zwecks Wertermittlung für das FA durchgeführt.
Dies habe ich meinen Stb vorgelegt, der mir meine Frage, in wie weit Nutzfläche denn nun zur Wertermittlung vom FA rangezogen wird nicht beantworten konnte :mauer.
In den entsprechenden Gesetzen habe ich nun eine ganze Weile gelesen, wie zwischen Wohnfläche und Nutzfläche unterschieden wird,aber nicht in wie weit das für die Berechnung gewertet wird.
Die Wohnfläche wird zu 100% angewandt wie verhält sich das mit Nutfzlächen wie zb einem Stall oder ähnlichem? Rechnet das FA da bsp. pauschal mit der Hälfte an Quadratmetern? Ein Stall wertet ein Gebäude ja nun nicht so auf, als wenn ich die selbe Fläche nochmal als Wohnraum hätte.
Mir ist klar, dass die Hebesätze später natürlich variieren, ich nehme aber mal an die Grundlagen zur Berechnung des Einheitswertes dürften in der gesamten BRD identisch sein.
Vielen Dank und beste Grüße
Martin
auf die Gefahr hin geteert und gefedert zu werden möchte ich trotzdem eine kurze Frage stellen, evtl. hat der ein oder andere erfahrene Häuslebauer da einen Tipp für mich.
Ich habe einen Altbau gekauft, mein Architekt hat eine genaue Auflistung der Räumlichkeiten zwecks Wertermittlung für das FA durchgeführt.
Dies habe ich meinen Stb vorgelegt, der mir meine Frage, in wie weit Nutzfläche denn nun zur Wertermittlung vom FA rangezogen wird nicht beantworten konnte :mauer.
In den entsprechenden Gesetzen habe ich nun eine ganze Weile gelesen, wie zwischen Wohnfläche und Nutzfläche unterschieden wird,aber nicht in wie weit das für die Berechnung gewertet wird.
Die Wohnfläche wird zu 100% angewandt wie verhält sich das mit Nutfzlächen wie zb einem Stall oder ähnlichem? Rechnet das FA da bsp. pauschal mit der Hälfte an Quadratmetern? Ein Stall wertet ein Gebäude ja nun nicht so auf, als wenn ich die selbe Fläche nochmal als Wohnraum hätte.
Mir ist klar, dass die Hebesätze später natürlich variieren, ich nehme aber mal an die Grundlagen zur Berechnung des Einheitswertes dürften in der gesamten BRD identisch sein.
Vielen Dank und beste Grüße
Martin
Einheitswertermittlung - Wie wird die Nutzfläche angesetzt
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