mercredi 16 mars 2016

BGB/VOB B/Gewährleistung 10 Jahre

Hallo,
unserem Verein liegt für eine Flachdachsanierung ein Angebot vor mit folgendem Text:
- Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, sofern nichts anderes vereinbart ist
- die Gewährleistung entspricht den Richtlinien des BGB 5 Jahre.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wäre Vereinbarung VOB B für den Verein besser?
2. Gewährleistung soll auf 10 Jahre verlängert werden, wozu die Firma auch bereit ist.
Wie müßte dann die Formulierung sein?
3. Evtl. wäre es für den Verein besser, einen Festpreis zu vereinbaren.
Wie müßte dann die Vereinbarung lauten?
Vielen Dank


BGB/VOB B/Gewährleistung 10 Jahre

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