mercredi 16 mars 2016

beschränkte persönliche Dienstbarkeit nie eingetragen?

Hallo,

ich bin Miteigentümer von einem Grundstück (Weg zu allen Reihenhäusern, jeder "Anlieger" hat hier Miteigentumsanteile am Weg). Unter dem Weg laufen die Zuleitungen zu den einzelnen Häusern, und ganz am Anfang der "Reihe" steht ein kleines Trafohäuschen.

Nun ist es so, das '99 das Trafohäuschen mit dem Grund wo es drauf steht in das Eigentum des örtlichen Stromversorgers übergegangen ist. In diesem Zuge kam natürlich ein Notar zum Einsatz, der nun bei jedem Reihenhaus-Besitzer um eine Genehmigung gebeten hat (Die Formulierung war eher ".... muß ...") auf das Flurstück eine persönlich beschränkte Dienstbarkeit eintragen zu lassen. Dort geht es um Wegerechte für den Stromversorger und das Freihalten der Trasse von tiefwurzelndem Strauchwerk, Bäumen und jeder Bebauung.

Zummindest von meiner Vorbesitzerin ist das so genehmigt worden.

Im Grundbuch ist in Abteilung 2 jedoch nicht eingetragen. Mich stört das alles nicht, ich frage nur interessenhalber....

- kann es sein, das '99 ein oder mehrere Miteigentümer die Eintragung verwehrt haben und es daher nie eingetragen werden konnte?
- kann der Stromversorger die ganzen Genehmigungen einfach im Schubfach liegen haben und wenn es drauf ankommt lässt er es eintragen - um Kosten zu sparen? Macht wenig Sinn - dann dürfte er ja rein rechtlich den Weg gar nicht betreten um zu seinem Stromhäuschen zu kommen...... und ich könnte munter fleißig Bäume pflanzen...

Kann es noch einen anderen Grund geben warum es nicht in AbtII auftaucht? AbtIII z.B. ist bei mir teilweise "geschwärzt" da dort halt auch Hypotheken anderer Miteigentümer drin stehen, die mich nichts angehen.... aber Abt II ist soweit ich das erkennen kann vollständig....


beschränkte persönliche Dienstbarkeit nie eingetragen?

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