mardi 22 mars 2016

Bebauungsplan nicht eindeutig für Garagenbau.

Hallo,
ich habe vor eine Doppelgarage zu bauen. Jetzt habe ich im Bebauungsplan Folgendes gelesen:

Carports und Garagen mit direkter Zufahrt müssen von der Verkehrsfläche bzw. von der Straßenbegrenzungslinie, von der sie erschlossen werden, mindestens 5,00 m zurückstehen. Offene Stellplätze, Carports und Garagen müssen von öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen mindestens 1,50 m zurückstehen.

Der Text erschließt sich nicht ganz für mich. Wie weit muss ich mit der Garage, von der Straße zurück bleiben 5m oder 1,5m?

Vielen Dank für Eure Antworten.


Bebauungsplan nicht eindeutig für Garagenbau.

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