vendredi 4 mars 2016

Anschlussbeiträge bei Wasser- und Abwasser

Ich hab da mal eine Frage an die erfahreren hier:

Wenn ein Grundstück als erschlossen verkauft wird, sind dann die Anschlussbeiträge vom Verkäufer zu zahlen?

Unsere Stadtwerke sehen folgende Regelung vor:
Die Anschlussbeiträge dienen zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen. Die Beiträge werden fällig, sobald das Grundstück
erschlossen ist und an die öffentliche Wasserver- und/oder Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. Die Hausanschlusskosten dienen dagegen zur Deckung der durchschnittlich anfallenden tatsächlichen Kosten zur Herstellung des eigentlichen Hausanschlusses. Dabei sind im Bereich Wasser alle Leistungen bis einschließlich Einbau des Hauswasserzählers
(= Übergabestelle Stadtwerke / Kunde) und im Bereich Abwasser alle Leistungen zur Verlegung des Kanals bis an die Grundstücksgrenze in den Hausanschlusskosten enthalten. Die Hausanschlusskosten werden fällig, sobald die Anschlüsse hergestellt sind. Anschlussbeiträge und Hausanschlusskosten werden jeweils einmal für beide Bereiche erhoben.

Dass die Hausanschlusskosten durch mich zu zahlen sind sobald ich baue ist klar. Aber wie steht es um die Anschlussbeiträge. Diese sind ja bereits berechnet, werden aber erst bei Bau fällig. Ist das schon mein "Problem" oder müsste man das im Preis berücksichtigen wenn dieser für ein erschlossenes Grundstück gilt?

Der Vertrag ist noch nicht fertig und ich wüßte einfach gern was üblich ist.

Viele Grüße
Isa


Anschlussbeiträge bei Wasser- und Abwasser

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