lundi 29 juin 2015

Holzterrasse auf Sondernutzungsrecht (Dachterrasse)???

Hallo zusammen
Wir haben momentan folgendes kleines Problem. Meine Freundin und ich haben eine Wohnung in einem Neubau gekauft. Im Erdgeschoss befindet sich eine Garage und Abstellräume usw. . Unsere Wohnung befindet sich darüber im ersten Stock. Aus diesem Grund haben wir eine Dachterrasse, die sich über der Garage befindet. Pro Stockwerk gibt es 4 Wohnungen, wobei sich immer zwei Wohnungen eine Terrasse von ca. 5x15m teilen, welche durch eine Glaswand geteilt ist. Die Stockwerke darüber haben dann nur noch halb so große Balkone. Meine Frage wäre nur folgende. Unsere Terrasse ist im vorderen Teil mit Betonplatten belegt und der hintere Teil (ca. die letzten 2,5m) mit Flachdachsubstrat, darf ich dann auf dem Teil mit Substrat eine Hozterrrasse errichten? Bin mir da nicht ganz sicher, ob es eine bauliche Veränderung darstellt. Da wir den Teil auch bepfalnzen dürften, macht das ja kein Unterschied ob da nun Rasen oder Holz liegt und der vordere Teil ist ja auch gepflaster.


Holzterrasse auf Sondernutzungsrecht (Dachterrasse)???

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