jeudi 25 juin 2015

Frage zu Abrechnung

Hallo allerseits,

Ich habe einen Vertrag zu einem Pauschalhonorar auf Basis Nettobausumme vereinbart.

Der Bauingenieur hat nun mehrere Gewerke ausgearbeitet, geplant usw.

Da der von mir vorgegebene Kostenrahmen nicht eingehalten wurde, habe ich ein Gewerk letztendlich nicht bei einer Firma beauftragt.

Der Bauingenieur möchte nun die Leistungsphasen 1-3 und 5-7 auf Basis Angebotssumme nach HOAI abrechnen.

Im Vertrag steht weiterhin: Sollten Teilgewerke nicht ausgeführt werden , bleibt das Pauschalangebot davon unberührt.

Ich bin der Meinung Angebotssumme <> Nettobausumme, aber vielleicht irre ich mich ja.

Wie ist denn im allgemeinen die Auslegung zur Nettobausumme?
Zählt da nur was auch errichtet wurde, oder auch was zum errichten geplant war?

Viele Grüße
Sid779


Frage zu Abrechnung

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire