Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, auf die ich dringend [bis heute Nacht :) ] eine Antwort bräuchte.
Und zwar verläuft bei uns im zukünftigen Bad ein Versorgungschacht, gemauert aus 8 cm dicken Gipsblöcken. Der Bauträger würde an den deckenhohen Schacht noch mal eine 10 cm breite und 1,20 m hohe Rigips-Abmauerung setzen, in der sich die Installationsvorwand für die Waschtisch-Befestigung befindet.
Da wir bereits den Versorgungsschacht, eine weitere Abmauerung für den Einbauspülkasten und auf der gegenüberliegenden Wand eine deckenhohe Abmauerung hinter der Dusche für die Rohrleitungen haben, haben wir schon mehr als genügend unschöne Ecken und Kanten. Das Zimmer erinnert einen so langsam an Tetris. Deswegen würden wir aus optischen gründen mindestens auf die Abmauerung hinter der Waschtisch verzichten.
Nun sagt uns aber der Bauträger, dass da die Gipswand unten am Boden an mehreren Stellen wegen den Rohrleitungen ausgespart und geschlitzt ist, darf man direkt an die Wand keinen Unterschrank oder Waschbecken hängen. Deswegen könne die Abmauerung bzw Installationsvorwand nicht weggelassen werden.
Daher die Frage, ist es wirklich so, oder ist der BT aus Haftungsgründen übervorsichtig? Wenn wir bis morgen früh es dem Bauträger schriftlich geben, dass wir einen stehenden Unterschrank verwenden werden, wird er die Abmauerung weglassen. Da wir einen hängenden US nehmen werden, ist die Frage, ob wir das zugunsten der Optik auf eigenes Risiko tun, oder ob die Gipswand wirklich instabil sei?
8 cm klingen für mich als Laie eigentlich ziemlich massiv. Auf der anderen Seite hat der BT natürlich mehr Erfahrung, als ich. Nur sieht am Ende das mit 8 QM eher kleines Badezimmer mit gefühlt zig Abmauerungen alles andere als schön aus.
ich habe eine Frage, auf die ich dringend [bis heute Nacht :) ] eine Antwort bräuchte.
Und zwar verläuft bei uns im zukünftigen Bad ein Versorgungschacht, gemauert aus 8 cm dicken Gipsblöcken. Der Bauträger würde an den deckenhohen Schacht noch mal eine 10 cm breite und 1,20 m hohe Rigips-Abmauerung setzen, in der sich die Installationsvorwand für die Waschtisch-Befestigung befindet.
Da wir bereits den Versorgungsschacht, eine weitere Abmauerung für den Einbauspülkasten und auf der gegenüberliegenden Wand eine deckenhohe Abmauerung hinter der Dusche für die Rohrleitungen haben, haben wir schon mehr als genügend unschöne Ecken und Kanten. Das Zimmer erinnert einen so langsam an Tetris. Deswegen würden wir aus optischen gründen mindestens auf die Abmauerung hinter der Waschtisch verzichten.
Nun sagt uns aber der Bauträger, dass da die Gipswand unten am Boden an mehreren Stellen wegen den Rohrleitungen ausgespart und geschlitzt ist, darf man direkt an die Wand keinen Unterschrank oder Waschbecken hängen. Deswegen könne die Abmauerung bzw Installationsvorwand nicht weggelassen werden.
Daher die Frage, ist es wirklich so, oder ist der BT aus Haftungsgründen übervorsichtig? Wenn wir bis morgen früh es dem Bauträger schriftlich geben, dass wir einen stehenden Unterschrank verwenden werden, wird er die Abmauerung weglassen. Da wir einen hängenden US nehmen werden, ist die Frage, ob wir das zugunsten der Optik auf eigenes Risiko tun, oder ob die Gipswand wirklich instabil sei?
8 cm klingen für mich als Laie eigentlich ziemlich massiv. Auf der anderen Seite hat der BT natürlich mehr Erfahrung, als ich. Nur sieht am Ende das mit 8 QM eher kleines Badezimmer mit gefühlt zig Abmauerungen alles andere als schön aus.
Waschtisch & Unterschrank an einer 8 cm Gipswand: geht oder nicht?
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