lundi 29 août 2016

Werkvertrag Rücktritt

Hallo zusammen,

Es geht um folgendes.

Vor ca 2 Monaten haben meine Frau und ich einen Dachdecker beauftragt zur Sanierung unseres Flachdachs.

Es hieß; Mitte August beginn, eine Woche vorher meldet er sich.

Es kam kein Anruf, nichts, nur auf viele Anrufe und Nachfragen unsererseits haben wir herausgefunden das der Handwerker in der Insolvenz steckt, hat uns nun einen Termin durchgegeben wann er bei uns beginnen würde, sagte aber auch wenn es regnet kann er den Termin natürlich nicht einhalten. Danach hätte er sofort eine Großbaustelle wo er nicht bei uns arbeiten kann.

Uns erscheint das alles sehr unsicher. Wir wollen unser Dach qualitativ gut fertig bekommen. Es kommt uns nicht drauf an ob es heute oder in 2 Wochen gemacht wird, sondern darum das es an einem Stück und komplett saniert wird.

Wir würden gerne vom Werkvertrag zurücktreten. Hat der Handwerker nun Anspruch auf div. Entschädigungen? DIe Sanierung soll ca 5500 Euro kosten.

Meine Frau kennt beruflich bedingt die Ausregen von Schuldnern/Menschen die kaum/kein Geld haben, und in einem längeren telefonat kam er bei ihr auch mit diesen Ausreden. Zu heiß, können nicht weiter arbeiten, erkältet, konnte nichts machen, war spontan im urlaub, konnte mich bei ihnen nicht melden usw.

Also meine Frage;

Kann ich den Vertrag einfach kündigen, ohne Angabe von gründen?

Was steht ihm als Entschädigung zu?

Edit: Kündigung ungleich Rücktritt, besteht da ein Unterschied?

LG


Werkvertrag Rücktritt

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