Unsere Nachbarn haben eine nicht genehmigte Stützmauer auf die Grenze gesetzt, schon etwas über die Grenze ragte und aufgrund mangelhafter Gründung immer weiter rutscht. Der BU und die Nachbarn hatten zunächst eine Korrektur der schlimmsten Fertigelemente zugesagt, später aber behauptet, eine Nachvermessung habe ergeben, es gebe keine Überbauung. Das Dokument haben sie auch nach Aufforderung nie rausgerückt, aber es gibt mit gleichem Datum einen neuen Lagenplan zum Nach-Bauantrag, in dem lediglich die Planwerte der Mauer nachgetragen waren.
Ein bereits engagierter Fachanwalt für Baurecht hat von privatrechtlichem Vorgehen abgeraten, dies könne dazu führen, dass uns nur eine Rente für die paar mm zuerkannt werde (hat wohl spontan Gebäude und bauliche Anlage verwechselt). Stattdessen hat er sich mit dem Bauordnungsamt verkämpft, das aber später die Mauer nachträglich genehmigt, eine konkrete Gefahr für Leib und Leben verneint und Fragen der Überbauung und der Standsicherheit auf die privatrechtliche Schiene verwiesen hat.
Wir haben mehrfach die Nachbarn auf Korrektur der Mauer gemahnt, aber es wurde erst ein Jahr später ein Gartenbauer engagiert. Wir haben im Verlauf der Gartenbauarbeiten erneut mit Frist gemahnt, aber dies wurde ignoriert und die Arbeiten fertiggestellt. Die Mauer ist jetzt bereits so schief, dass man kein gespanntes Seil mehr braucht, sondern das mit bloßem Auge erkennt.
Wir wollen jetzt klagen (natürlich nicht mehr mit dem ersten Anwalt).
1. Ist es sinnvoll, eine Vermessung der Mauer als Privatgutachten machen zu lassen, bevor wir einen neuen Anwalt aufsuchen? Alternativ könnte ich einen Stecken und ein Stativ über den Grenzpunkten mit Senklot einpendeln und ein Foto als Beweis machen, aber das hängt natürlich an meiner Aussage, dass ich die beiden Punkte korrekt eingependelt habe.
2. Was sind realistische Kosten für eine solche Vermessung? Müsste ja erheblich weniger als Einmessung bei Neubau sein.
3. Kann man diese vorgerichtlichen Kosten nachträglich den Nachbarn aufdrücken? Immerhin sind die die Störer und haben das behauptete entlastende Dokument nie rausgerückt, und ohne Nachmessung durch Profi kann ich nie zweifelsfrei beweisen, dass eine Überbauung vorliegt.
Ein bereits engagierter Fachanwalt für Baurecht hat von privatrechtlichem Vorgehen abgeraten, dies könne dazu führen, dass uns nur eine Rente für die paar mm zuerkannt werde (hat wohl spontan Gebäude und bauliche Anlage verwechselt). Stattdessen hat er sich mit dem Bauordnungsamt verkämpft, das aber später die Mauer nachträglich genehmigt, eine konkrete Gefahr für Leib und Leben verneint und Fragen der Überbauung und der Standsicherheit auf die privatrechtliche Schiene verwiesen hat.
Wir haben mehrfach die Nachbarn auf Korrektur der Mauer gemahnt, aber es wurde erst ein Jahr später ein Gartenbauer engagiert. Wir haben im Verlauf der Gartenbauarbeiten erneut mit Frist gemahnt, aber dies wurde ignoriert und die Arbeiten fertiggestellt. Die Mauer ist jetzt bereits so schief, dass man kein gespanntes Seil mehr braucht, sondern das mit bloßem Auge erkennt.
Wir wollen jetzt klagen (natürlich nicht mehr mit dem ersten Anwalt).
1. Ist es sinnvoll, eine Vermessung der Mauer als Privatgutachten machen zu lassen, bevor wir einen neuen Anwalt aufsuchen? Alternativ könnte ich einen Stecken und ein Stativ über den Grenzpunkten mit Senklot einpendeln und ein Foto als Beweis machen, aber das hängt natürlich an meiner Aussage, dass ich die beiden Punkte korrekt eingependelt habe.
2. Was sind realistische Kosten für eine solche Vermessung? Müsste ja erheblich weniger als Einmessung bei Neubau sein.
3. Kann man diese vorgerichtlichen Kosten nachträglich den Nachbarn aufdrücken? Immerhin sind die die Störer und haben das behauptete entlastende Dokument nie rausgerückt, und ohne Nachmessung durch Profi kann ich nie zweifelsfrei beweisen, dass eine Überbauung vorliegt.
Vermessung als vorgerichtliches Privatgutachten sinnvoll?
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