Hallo,
Ich (Familienvater 2 Kinder) habe ein Problem an meinem Reihenendhaus BJ 2014.
Was bislang geschah:
Ich ließ von einem großen Bauträger (gehört zu einer der größten Bauunternehmen Europas) ein Reihenhaus bauen. Mit den üblichen Restriktionen wie z.B. betreten der Baustelle nur nach Absprache.
Im August 2014 war dann die Bauabnahme Ohne Mängel da man am fertigen Haus natürlich nichts mehr sehen konnte.
Im März diesen Jahres viel uns im Erdgeschoß ein Wasserfleck unterhalb des Badezimmers auf.
Im Bad darüber stellten wir dann fest, daß sich die Duschtasse zur Wandecke hin geneigt hat und wackelte und dadurch die Fugen undicht wurden.
Wir schrieben eine Mengelrüge und der Bauträger kam mit der Installationsfirma sah die wackelnde Duschtasse und legte als Schadensregulierung einen Austausch der Duschtasse fest. Einen Tag später wurde diese dann ausgebaut. Dabei wurde offensichtlich, daß die Installationsfirma beim Einbau durch massives Verdrehen das Anschlußrohr aus der GumGumwanne gerissen hat und somit dort das Wasser in die Unterkonstruktion gelangen konnte.
Warum ich jetzt hier und nicht im Sanitärbereich schreibe kommt jetzt.
Nachdem die Wanne (war auf dem Estrich montiert) raus war habe ich mir die Ecke noch einmal angesehen, und dabei sah meine Frau das sich die Ecke bewegt.
Der ESTRICH bewegt sich in der Ecke deutlich sichtbar!
Dem Bauleiter des Bauträgers haben wir das sofort mitgeteilt und er hat sich das auch angesehen und sagte nur: Das ist normal!
Daraufhin schrieb ich eine erneute Mengelrüge, welche vom Bauträger negativ beschieden wurde. Bei einem Telefonat (ich habe versucht ruhig zu bleiben) wurde mir vom Bauleiter gesagt: "Egal welchen Gutachter sie beauftragen das interessiert mich nicht, daß sind alles Gefälligkeitsgutachten! Wenn sie etwas von und wollen müssen sie vor Gericht ziehen! Dann haben sie in einigen Jahren wieder eine Dusche."
Natürlich liegt erschwerend
- die Lüftung des Erdgeschosses und diverse Elektrokabel auf der Betondecke,
- dann müßten die Zwischenräume und eine Deckschicht als Trittschalldämmung (Styropor?) verfüllt bedeckt worden sein.
- Darauf liegt eine Noppenfolie für die Fußbodenheizung welche auch unter der Dusche liegt.
Diese hatte sich bei der Verlegung Massiv an mehreren Ecken hochgebogen.
Auf diese Ecken angesprochen meinte der Bauleiter damals die Ecken werden noch beschwert und die setzen sich noch bevor der Estrich darauf kommt.
Meine Vermutung ist, daß der Estrich in der Ecke zu dünn ist und deswegen gebrochen ist und sich somit als Ganzkörper bewegt. Das darüber 3 Lagig verstrichene GumGum verdeckt noch den Riss.
So nun meine Fragen:
Wie sieht eine Instandsetzung aus, welche nicht in kürzester Zeit wieder eine undichte Wannenfuge verursacht?
Habe ich juristisch eine Chance gegen den Bauträger?
und
Sollte ich die Frage auch einmal im Sanitärbereich stellen?
LG
WasNun
Ich (Familienvater 2 Kinder) habe ein Problem an meinem Reihenendhaus BJ 2014.
Was bislang geschah:
Ich ließ von einem großen Bauträger (gehört zu einer der größten Bauunternehmen Europas) ein Reihenhaus bauen. Mit den üblichen Restriktionen wie z.B. betreten der Baustelle nur nach Absprache.
Im August 2014 war dann die Bauabnahme Ohne Mängel da man am fertigen Haus natürlich nichts mehr sehen konnte.
Im März diesen Jahres viel uns im Erdgeschoß ein Wasserfleck unterhalb des Badezimmers auf.
Im Bad darüber stellten wir dann fest, daß sich die Duschtasse zur Wandecke hin geneigt hat und wackelte und dadurch die Fugen undicht wurden.
Wir schrieben eine Mengelrüge und der Bauträger kam mit der Installationsfirma sah die wackelnde Duschtasse und legte als Schadensregulierung einen Austausch der Duschtasse fest. Einen Tag später wurde diese dann ausgebaut. Dabei wurde offensichtlich, daß die Installationsfirma beim Einbau durch massives Verdrehen das Anschlußrohr aus der GumGumwanne gerissen hat und somit dort das Wasser in die Unterkonstruktion gelangen konnte.
Warum ich jetzt hier und nicht im Sanitärbereich schreibe kommt jetzt.
Nachdem die Wanne (war auf dem Estrich montiert) raus war habe ich mir die Ecke noch einmal angesehen, und dabei sah meine Frau das sich die Ecke bewegt.
Der ESTRICH bewegt sich in der Ecke deutlich sichtbar!
Dem Bauleiter des Bauträgers haben wir das sofort mitgeteilt und er hat sich das auch angesehen und sagte nur: Das ist normal!
Daraufhin schrieb ich eine erneute Mengelrüge, welche vom Bauträger negativ beschieden wurde. Bei einem Telefonat (ich habe versucht ruhig zu bleiben) wurde mir vom Bauleiter gesagt: "Egal welchen Gutachter sie beauftragen das interessiert mich nicht, daß sind alles Gefälligkeitsgutachten! Wenn sie etwas von und wollen müssen sie vor Gericht ziehen! Dann haben sie in einigen Jahren wieder eine Dusche."
Natürlich liegt erschwerend
- die Lüftung des Erdgeschosses und diverse Elektrokabel auf der Betondecke,
- dann müßten die Zwischenräume und eine Deckschicht als Trittschalldämmung (Styropor?) verfüllt bedeckt worden sein.
- Darauf liegt eine Noppenfolie für die Fußbodenheizung welche auch unter der Dusche liegt.
Diese hatte sich bei der Verlegung Massiv an mehreren Ecken hochgebogen.
Auf diese Ecken angesprochen meinte der Bauleiter damals die Ecken werden noch beschwert und die setzen sich noch bevor der Estrich darauf kommt.
Meine Vermutung ist, daß der Estrich in der Ecke zu dünn ist und deswegen gebrochen ist und sich somit als Ganzkörper bewegt. Das darüber 3 Lagig verstrichene GumGum verdeckt noch den Riss.
So nun meine Fragen:
Wie sieht eine Instandsetzung aus, welche nicht in kürzester Zeit wieder eine undichte Wannenfuge verursacht?
Habe ich juristisch eine Chance gegen den Bauträger?
und
Sollte ich die Frage auch einmal im Sanitärbereich stellen?
LG
WasNun
Estrich gebrochen?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire