lundi 25 juillet 2016

unterzähler rechtmässig ?

hallo,

folgendes problem.
darf ich als betreiber bzw. eigentümer eines objekts für einen untermieter-pächter -nutzer etc. einen unterzähler für strom installieren ?

eigentlich darf ich doch keinen strom verkaufen, nur der energieversorger.
in kleingartenanlagen wird das aber doch so gehandhabt- haupteinspeisung gartenanlage-unterzähler gartenpazelle.

danke

n50


unterzähler rechtmässig ?

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