hallo,
folgendes problem.
darf ich als betreiber bzw. eigentümer eines objekts für einen untermieter-pächter -nutzer etc. einen unterzähler für strom installieren ?
eigentlich darf ich doch keinen strom verkaufen, nur der energieversorger.
in kleingartenanlagen wird das aber doch so gehandhabt- haupteinspeisung gartenanlage-unterzähler gartenpazelle.
danke
n50
folgendes problem.
darf ich als betreiber bzw. eigentümer eines objekts für einen untermieter-pächter -nutzer etc. einen unterzähler für strom installieren ?
eigentlich darf ich doch keinen strom verkaufen, nur der energieversorger.
in kleingartenanlagen wird das aber doch so gehandhabt- haupteinspeisung gartenanlage-unterzähler gartenpazelle.
danke
n50
unterzähler rechtmässig ?
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