jeudi 21 juillet 2016

Gemeinsamer Weg an der Grundstücksgrenze

Ich skizziere einmal kurz das Problem:

Wir haben aktuell drei Garagenangebote vorliegen.

3x6m mit 1m bis zur Grundstücksgrenze:

- Optimal für einen eigenen Weg
- Dünne Garage

3,45mx6m mit 0,5m bis zur Grundstücksgrenze:

- Guter Mittelweg zwischen Kosten und Größe
- 50cm die man für nichts nutzen kann

3,90mx6m bis auf die Grundstücksgrenze

- Kein Weg mehr möglich
- sehr breite Garage
- deutlich teurer als Variante 1 und 2 (6000€)

Jetzt haben wir gedacht, wir nehmen Variante 2 und nutzen die 50cm um mit dem Nachbarn einen gemeinsamen Weg zu bauen (jeder gibt 50cm vom Grundstück auf einer Länge von ca 8m ab). Unser Nachbar hätte eigentlich kein Interesse haben müssen (da er keine Garage baut sondern die zwei Stellplätze laut Baubeschreibung nimmt [großes Neubaugebiet mit 80 Häusern]). Er meinte aber, er hat vor Carports zu bauen und somit wäre der Weg von den Stellplätzen in den Garten vielleicht doch nicht mehr so einfach. Zudem würde man sich somit die Kosten teilen.

Unsere Nachbarn haben auch schon zugestimmt etwas unterschreiben zu wollen.

Jetzt die Frage: Ist hier zwingend ein Notar notwendig, oder würde auch ein formloses Schriftstück vor Gericht (wenn es mal so weit kommen würde) bestand haben?. Wir haben halt Angst, dem Bauträger die 3,45m breite Garage zu nennen und wenn dann alles steht sagt der Nachbar "Ne eigentlich haben wir keine Lust mehr auf den gemeinsamen Weg". Dann stehen wir da mit 50cm zur Grundstücksgrenze, die man für nichts nutzen kann.


Gemeinsamer Weg an der Grundstücksgrenze

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