lundi 25 juillet 2016

Nachbesserung Mängel VOB / BGB

Hallo liebes Forum,

ich habe eine etwas allgemeine Frage und hoffe, dass sich diese auch so allgemein beantworten lässt.

Sachlage: Neubau EFH, schlüsselfertig vom Bauträger, Bauvertrag mit Bauträger nach BGB, Einzelbeauftragung von Zusatzleistungen direkt bei den Gewerken auch nach BGB.

Nun die Frage: An einzelnen Werken, z.B. Innentüren oder Fliesen gibt es unserer M.n. Mängel. Die haben wir auch angezeigt und sind auch im Abnahmeprotokoll für die Gesamtabnahme des Hauses aufgelistet. Bei den Innentüren war z.B. an einem Türblatt die CPL-Beschichtung an einer Kante ca. 1x1 cm abgeblättert. Das wurde nun 1x mit Lackstift übergepinselt. Vom Farbton her sieht man es jetzt fast nicht mehr, aber die Dicke ist an dieser Stelle natürlich nicht wie die umliegende noch intakte CPL-Beschichtung.

Nun kommen die Handwerker mit diesen "Richtlinien zur visuellen Beurteilung von Innentüren" und sagen, es ist nur dann ein Mangel, wenn es aus 1m Entfernung bei normaler Belichtung etc. zu erkennen ist.

1. Frage: Ist diese Richtlinie automatisch gültig oder muss da vertraglich etwas vereinbart sein? Gilt die evtl. nur bei VOB-Verträgen oder auch bei BGB? Sind wir überhaupt daran gebunden? Es kommt immer die Aussage: Der Hersteller hat diese Richtlinien und etwas anderes erkennen wir nicht als Mangel an. Allerdings haben wir ja keinen Vertrag mit dem Hersteller und mit der Handwerksfirma haben wir dahingehend nichts weiter vereinbart.

2. Frage: Angenommen die o.g. Richtlinie würde gelten. Auf welchen Zeitpunkt beziehen sich die Regelungen der Prüfung? Hintergrund der Frage: Es wurde ja nun 1x übergepinselt. Jetzt kommt die Aussage: Man sieht es jetzt ja nicht mehr aus 1m Entfernung, also ist es kein Mangel (mehr). Funktioniert das tatsächlich so? D.h. wenn ein Mangel nach der Richtlinie besteht, dann muss man nur solange daran rumbessern bis es nach der Richtlinie nicht mehr als Mangel gilt? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Unsere Forderung ist eigentlich: Entweder, sie bessern es so aus, dass es wirklich nicht mehr feststellbar ist (und damit meinen wir eben nicht nur den Farbton, sondern auch die Schichtstärke) oder sie müssen eben austauschen. Haben wir da eher schlechte Karten oder passt das so schon einigermaßen?

Vielen lieben Dank für Eure Meinungen oder Mitteilung eurer Tendenzen.

ViperMaster


Nachbesserung Mängel VOB / BGB

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