Hallo Zusammen,
wir haben eine Eigentumswohnung übernommen. Im gesamten Haus werden die Fenster getauscht. Jeweils 1-2 Parteien pro Jahr, je nach Rücklagensituation. Dieses Jahr steht unsere Wohnung an. Ich habe mir das Angebot der Fensterfirma zuschicken lassen und festgestellt, dass einige Fenster einen U-Wert (gesamt) von 1,2x W/(m²·K) haben, andere liegen bei 1,3x W/(m²·K).
Nach Rücksprache mit der Firma habe ich unterschiedliche Aussagen bekommen:
a) Der in der EnEV genannte Mindestwert von 1,3 W/(m²·K) bezieht sich nur auf ein "Referenzfenster" mit anderen Abmessungen, auf die angebotenen Abmessungen umgerechnet, ist der U Wert zulässig
b) EnEV Pflicht greift ohnehin nicht, da die Fenster ja gestaffelt ausgetauscht werden
Zu beiden Aussagen konnte ich leider nichts relevantes in der EnEV finden. Ich kenne zwar das Referenzgebäude im Neubau, bei Sanierung im Bestand ist mir das gänzlich unbekannt? Weiss hier jemand etwas?
Ist es korrekt, dass man die Sanierung Abschnittsweise über die Zeit strecken und die EnEV damit unterwandern kann? Gibt es Mindestabstände zwischen den einzelnen Bauabschnitten?
Ich habe die Fensterfirma gebeten mir ein Angebot über bessere Fenster zu machen (Ug 1,0 statt 1,1) um den U-Wert bei allen Fenstern unter die 1,3 W/(m²·K) zu drücken. Ich muss das allerdings auf der Eigentümerversammlung genehmigen lassen, daher wäre es toll wenn jemand Hinweise zur rechtlichen Situation geben könnte.
Danke!
wir haben eine Eigentumswohnung übernommen. Im gesamten Haus werden die Fenster getauscht. Jeweils 1-2 Parteien pro Jahr, je nach Rücklagensituation. Dieses Jahr steht unsere Wohnung an. Ich habe mir das Angebot der Fensterfirma zuschicken lassen und festgestellt, dass einige Fenster einen U-Wert (gesamt) von 1,2x W/(m²·K) haben, andere liegen bei 1,3x W/(m²·K).
Nach Rücksprache mit der Firma habe ich unterschiedliche Aussagen bekommen:
a) Der in der EnEV genannte Mindestwert von 1,3 W/(m²·K) bezieht sich nur auf ein "Referenzfenster" mit anderen Abmessungen, auf die angebotenen Abmessungen umgerechnet, ist der U Wert zulässig
b) EnEV Pflicht greift ohnehin nicht, da die Fenster ja gestaffelt ausgetauscht werden
Zu beiden Aussagen konnte ich leider nichts relevantes in der EnEV finden. Ich kenne zwar das Referenzgebäude im Neubau, bei Sanierung im Bestand ist mir das gänzlich unbekannt? Weiss hier jemand etwas?
Ist es korrekt, dass man die Sanierung Abschnittsweise über die Zeit strecken und die EnEV damit unterwandern kann? Gibt es Mindestabstände zwischen den einzelnen Bauabschnitten?
Ich habe die Fensterfirma gebeten mir ein Angebot über bessere Fenster zu machen (Ug 1,0 statt 1,1) um den U-Wert bei allen Fenstern unter die 1,3 W/(m²·K) zu drücken. Ich muss das allerdings auf der Eigentümerversammlung genehmigen lassen, daher wäre es toll wenn jemand Hinweise zur rechtlichen Situation geben könnte.
Danke!
Fensteraustausch: Umgehung der EnEV Pflicht
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