Hallo Forum!
Für unser Bauvorhaben wurde vor 2 Wochen das Sandplanum für die Bodenplatte (kein Keller) angelegt. Der Bauleiter schickte mir per E-Mail die Höhe des Sandeinbaus ab Oberkante fertige Straße. Da ich mit dem Erdbauer einen Tag vorher schon vor Ort war um im Gartenbereich einen Erdwärmekollektor zu verlegen, war ich auch beim Sandeinbau dabei um auf die verlegten Rohre aufzupassen.
Der Bauleiter ist leider zum Sandeinbau nicht erschienen. Ich gab also die Informationen, die ich per E-Mail erhalten hatte an den Erdbauer weiter. Nun stand allerdings das Problem an: Was ist fertige Straße? Die Straße, bzw. die Zuwegung ist noch nicht fertig, da es sich um ein in Gemeinschaftseigentum befindliches Grundstück handelt, das von 3 Parteien genutzt wird.
Eines der anliegenden Grundstücke hatte schon die Bordsteinkante an die noch zu errichtende Straße gestellt. Diese wurde dann als OK fertige Straße angenommen und entsprechend der Sand eingebaut. Die sich so ergebende Höhe liegt nun leicht über der Geländeoberkante und es kommt ja noch der Bodenaufbau drauf und unser B-Plan schreibt uns aber eine max. Traufhöhe vor, die wir auch voll ausnutzen. Deswegen hat der Bauleiter nun ein Abschieben des Sandeinbaus um eben diese 15 cm veranlasst.
Mich treiben nun folgende Fragen um: Hätte der Bauleiter zum Festlegen der Höhe des Sandplanums vor Ort sein müssen? Wer trägt die zusätzlichen Kosten für das Abschieben und den zu viel gelieferten und eingebauten Sand?
Viele Grüße
Mario
Für unser Bauvorhaben wurde vor 2 Wochen das Sandplanum für die Bodenplatte (kein Keller) angelegt. Der Bauleiter schickte mir per E-Mail die Höhe des Sandeinbaus ab Oberkante fertige Straße. Da ich mit dem Erdbauer einen Tag vorher schon vor Ort war um im Gartenbereich einen Erdwärmekollektor zu verlegen, war ich auch beim Sandeinbau dabei um auf die verlegten Rohre aufzupassen.
Der Bauleiter ist leider zum Sandeinbau nicht erschienen. Ich gab also die Informationen, die ich per E-Mail erhalten hatte an den Erdbauer weiter. Nun stand allerdings das Problem an: Was ist fertige Straße? Die Straße, bzw. die Zuwegung ist noch nicht fertig, da es sich um ein in Gemeinschaftseigentum befindliches Grundstück handelt, das von 3 Parteien genutzt wird.
Eines der anliegenden Grundstücke hatte schon die Bordsteinkante an die noch zu errichtende Straße gestellt. Diese wurde dann als OK fertige Straße angenommen und entsprechend der Sand eingebaut. Die sich so ergebende Höhe liegt nun leicht über der Geländeoberkante und es kommt ja noch der Bodenaufbau drauf und unser B-Plan schreibt uns aber eine max. Traufhöhe vor, die wir auch voll ausnutzen. Deswegen hat der Bauleiter nun ein Abschieben des Sandeinbaus um eben diese 15 cm veranlasst.
Mich treiben nun folgende Fragen um: Hätte der Bauleiter zum Festlegen der Höhe des Sandplanums vor Ort sein müssen? Wer trägt die zusätzlichen Kosten für das Abschieben und den zu viel gelieferten und eingebauten Sand?
Viele Grüße
Mario
Festlegung Höhe Sandplanums durch Bauleiter
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