vendredi 22 juillet 2016

Bodengutachten verstehen. Muss man mit hohen Kosten rechnen?

Hallo Bau-Experten,

wir planen ein Grundstück zu kaufen. Es liegt auch ein Bodengutachten vor, es macht mich aber unsicher über die möglichen notwendigen hohen Kosten für Baugrund. Auf dem Grundstück waren einigen alten Gebäude (abgerissen). Ein Auszug aus dem Bodengutachten habe ich unten hinzugefügt (für uns relevante Bohrung ist RKS11). Nach meinem Verständnis die dringende Empfehlung wäre zu mindestens die alten Auffüllungen (3,3 Meter!) auszugraben und mit neutralem Material zu befüllen – egal mit Keller oder ohne. Was würde es grob für ein Haus 9x8Meter kosten?
Grundwasser steht auf ca. 169cm – wenn ein Keller dazu kommt, dann nur als weiße Wanne.
Danke für Eure Meinungen!
Viele Grüße,
AlKras

…Bodengutachten…
In den Bereichen der Rammkernsondierungen RKS 1, RKS 3, RKS 8, RKS 10 und RKS 11 wurden als Oberstes braungrau bis bunt (z.B. orange) gefärbte Auffüllungen festgestellt. Dieses ungefähr 0,4 - 2,2 m mächtige Auffüllmaterial besteht aus tonigem, feinsandigem und schluffigem Kies (Schottermaterial). In den Sondierungen RKS 4 und RKS 6 sind unterhalb des Oberbodens bis ca. 0,7 - 0,9 m u. GOK ebenfalls Auffüllungen vorhanden. Diese braun gefärbten sowie 0,5 - 0,6 m mächtigen Auffüllungen setzen sich aus kiesigem (Schottermaterial), feinsandigem und tonigem Schluff zusammen.
Bei den kiesigen Komponenten der vorhandenen Auffüllungen handelt es sich um Ziegelstein-, Sandstein- und Betonbruchstücke sowie um gerundete Flusskiese. Die schwachbindigen, sandig-kiesigen Anteile weisen eine mitteldichte Lagerung und die bindigen eine halbfeste Konsistenz auf.
Im Bereich der RKS 11 wurden die Auffüllungen bis zur erreichten Endteufe in ca. 3,3 m u. GOK aufgeschlossen. Mit der angewandten Bohrtechnik war dort ein Eindringen tiefer als ca. 3,3 m u. GOK nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich noch „alte“ Fundamente von Bestandsbebauungen vorhanden sind.

Im Bereich der RKS 11 stehen als direkter Gründungsboden Auffüllungen an. Da diese Auffüllungen nicht kontrolliert lagenweise verdichtend eingebaut, sondern lose geschüttet wurden, sind sie nicht ausreichend konsolidiert und somit als nicht tragfähiger Baugrund einzustufen. Weiterhin enthalten diese Auffüllungen organische Anteile wie z.B. Wiesenkalk und „Alten Oberboden“. Aufgrund der anhaltenden Verrottung der vorhandenen organischen Komponenten innerhalb dieser Auffüllungen sind diese als setzungsempfindlich einzustufen. Wir raten daher dringend von einer Gründung oberhalb und/oder innerhalb dieses Auffüllmaterials ab. Wir gehen davon aus, dass sich der Baugrund unterhalb dieser Auffüllungen ähnlich darstellt, wie in den Bereichen der angrenzenden Bohrungen RKS 1 und RKS 10. Dies sollte allerdings im Vorfeld der Baumaßnahme nochmals mit einer Bohrung oder im Zuge der Baumaßnahme mit einem Baggerschurf überprüft werden. Ist dies der Fall, müssen die Auffüllungen bis zum anstehenden Boden ausgekoffert und durch geeignetes Material, z.B. Grobschlag, Schotter oder Material der Verdichtbarkeitsklasse V1 (z.B. GW, GI, SW, SI) ersetzt werden. Da dieser Niveauausgleich innerhalb des Grundwasserschwankungsbereichs liegt, kann kein Recycling-Material sondern nur Naturschotter eingebaut werden. Bestätigen die zusätzlichen Untersuchungen die Ergebnisse der angrenzenden Bohrung RKS 10, können diese Kennwerte für den Neubau RKS 11 angesetzt werden. Treten dort ebenfalls die oben beschriebenen organischen Böden auf, werden auch für diesen Neubau Tiefgründungen erforderlich.


Bodengutachten verstehen. Muss man mit hohen Kosten rechnen?

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