mercredi 20 juillet 2016

Dehnungsfugen, Mauerwerk

Ich habe 1998 ein ebenerdiges Haus bauen lassen. Vier Jahre später rissen die Verblendsteine vom Boden bis zu den Fenstern an drei Wänden. Die Steine wurden jeweils alle drei Jahre vom Bauträger erneuert. Seit letztem Jahr weigert sich der Bauträger. Ich habe mich mit ihm überworfen. Er riet mir eine andere Firma zu beauftragen. Er meinte, wenn ich keine Risse im Mauerwerk haben wollte, hätte ich gründeln müssen. Laut Gutachter fehlen die Dehnungsfugen. Ich müsste alle 3 - 4 Jahre die Steine auswechseln und neu Fugen lassen. Wer hat Erfahrungswerte? Habe ich noch rechtliche Ansprüche, dass die Dehnungsfugen vom Bauträger jetzt noch nachträglich gezogen werden? Hätte der Bauträger nicht schon 1998 mit Dehnungsfugen arbeiten müssen. Über den Fenstern fangen die Fugen auch schon an zu reißen. In einigen Räumen sind im Innenbereich keine Haarrisse sondern richtige Risse, genau da, wo von außen die Steine und Fugen gerissen sind.


Dehnungsfugen, Mauerwerk

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