Guten Morgen.
Ich hoffe meine Frage liegt hier richtig, ansonsten soll es gerne passen verschoben werden.
Zur Situation. In unserem Neubaugebiet wurden hinsichtlich Bezugshöhen konkrete Vorgaben gemacht, als da wären, dass die Kanalisationsanlagen jedes Grundstückes als Bezug zu nehmen sind und Oberkante Fertigfußboden idealerweise etwas drüber.
Leider hat sich unser Nachbar nicht dran gehalten und läßt nun doch auch seinen Gartenbereich mit Gefälle und einem Höhenunterschied von ca 30 cm zu seinem Fußboden weiterlaufen. Hingegen haben wir unser Grundstück aufgefüllt und lassen zu dem Seiten hin etwas Gefälle, da die Unterschiede doch teils kräftig sind.
Da er lange Zeit nicht wußte was mit seinem Garten passieren soll, anfüllen ja oder nein, haben wir noch keine Absicherung installiert, da er ja auch anfüllen kann und der Höhenunterschied dann recht gering ausfällt.
Nun möchte er aber gar nicht anfüllen und somit ergibt sich ein Unterschied in der äußeren Ecke von da 60 cm.
Durch Wetter hat sich unser Grundstück bis dato nicht verändert, sprich auch Starkregen hat keine Erdbewegung zum Nachbar hin bewirkt. Nun ist das ja noch keine endgültiger Zustand und es kann noch immer zu Bewegung kommen.
JETZT zur Frage.. Nachträglich L-Steine oder Tiefbord setzen ist müßig und in Anbetracht der Tatsache, dass wir ihm seinerzeit den Vorschlag unterbreitet haben, sich an den Kosten zu beteiligen, damit beide Seite ggf frei in der Planung sind und der dies ablehnt... Möchte ich wissen, ob die Wahl der Mittel zur Geländesicherung mit überlassen sind.. Sprich Pfosten einbetonieren und Leitplanken daran befestigen?
Danke schonmal
Ich hoffe meine Frage liegt hier richtig, ansonsten soll es gerne passen verschoben werden.
Zur Situation. In unserem Neubaugebiet wurden hinsichtlich Bezugshöhen konkrete Vorgaben gemacht, als da wären, dass die Kanalisationsanlagen jedes Grundstückes als Bezug zu nehmen sind und Oberkante Fertigfußboden idealerweise etwas drüber.
Leider hat sich unser Nachbar nicht dran gehalten und läßt nun doch auch seinen Gartenbereich mit Gefälle und einem Höhenunterschied von ca 30 cm zu seinem Fußboden weiterlaufen. Hingegen haben wir unser Grundstück aufgefüllt und lassen zu dem Seiten hin etwas Gefälle, da die Unterschiede doch teils kräftig sind.
Da er lange Zeit nicht wußte was mit seinem Garten passieren soll, anfüllen ja oder nein, haben wir noch keine Absicherung installiert, da er ja auch anfüllen kann und der Höhenunterschied dann recht gering ausfällt.
Nun möchte er aber gar nicht anfüllen und somit ergibt sich ein Unterschied in der äußeren Ecke von da 60 cm.
Durch Wetter hat sich unser Grundstück bis dato nicht verändert, sprich auch Starkregen hat keine Erdbewegung zum Nachbar hin bewirkt. Nun ist das ja noch keine endgültiger Zustand und es kann noch immer zu Bewegung kommen.
JETZT zur Frage.. Nachträglich L-Steine oder Tiefbord setzen ist müßig und in Anbetracht der Tatsache, dass wir ihm seinerzeit den Vorschlag unterbreitet haben, sich an den Kosten zu beteiligen, damit beide Seite ggf frei in der Planung sind und der dies ablehnt... Möchte ich wissen, ob die Wahl der Mittel zur Geländesicherung mit überlassen sind.. Sprich Pfosten einbetonieren und Leitplanken daran befestigen?
Danke schonmal
Leitplanken als Geländesicherung
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