Liebe Forumsteilnehmer,
ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgender Thematik gehört:
Ein öffentlicher Bauherr schreibt Fliesenarbeiten bei einem kleineren Projekt beschränkt aus. Da es sich um eine Sanierung im Bestand handelt, nimmt der Planer vorsorglich einen geringen Umfang an Stundensätzen für Meister, Facharbeiter und Helfer ins LV. Nun bietet ein Unternehmer einen Stundensatz von 8,00 Euro für den Helfer (im Vergleich zu den Mitbewerbern, die alle deutlich höher liegen) an.
Problem: Es hängt an dieser Position, ob der Bieter den Auftrag bekommt oder nicht.
Da bei einer öffentlichen Ausschreibung ja keine Mischkalkulation zulässig ist, gibt es nun folgende Möglichkeiten:
- Der Unternehmer hat kein Personal, das er als Helfer einsetzt. Daher bietet er einen geringen Preis an, um die Gesamtsumme zu drücken.
- Der Unternehmer hat Helfer, zahlt ihnen aber nicht den Mindestlohn. Dann wäre der Bieter auszuschließen.
- Der Unternehmer hat Helfer, für die die Ausnahmetatbestände des Mindestlohns gelten. Dann wäre alles in Ordnung und der Preis zu werten.
- Der Unternehmer bietet diese Position mit einkalkuliertem Verlust an, um den Auftrag zu bekommen. Real zahlt er den Mindestlohn an seine Mitarbeiter.
- ...
Wie würdet ihr die Situation bewerten? Gibt es aus eurer Sicht eine saubere Lösung, diesen Einheitspreis aufzuklären? Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
ich hätte gerne mal eure Meinung zu folgender Thematik gehört:
Ein öffentlicher Bauherr schreibt Fliesenarbeiten bei einem kleineren Projekt beschränkt aus. Da es sich um eine Sanierung im Bestand handelt, nimmt der Planer vorsorglich einen geringen Umfang an Stundensätzen für Meister, Facharbeiter und Helfer ins LV. Nun bietet ein Unternehmer einen Stundensatz von 8,00 Euro für den Helfer (im Vergleich zu den Mitbewerbern, die alle deutlich höher liegen) an.
Problem: Es hängt an dieser Position, ob der Bieter den Auftrag bekommt oder nicht.
Da bei einer öffentlichen Ausschreibung ja keine Mischkalkulation zulässig ist, gibt es nun folgende Möglichkeiten:
- Der Unternehmer hat kein Personal, das er als Helfer einsetzt. Daher bietet er einen geringen Preis an, um die Gesamtsumme zu drücken.
- Der Unternehmer hat Helfer, zahlt ihnen aber nicht den Mindestlohn. Dann wäre der Bieter auszuschließen.
- Der Unternehmer hat Helfer, für die die Ausnahmetatbestände des Mindestlohns gelten. Dann wäre alles in Ordnung und der Preis zu werten.
- Der Unternehmer bietet diese Position mit einkalkuliertem Verlust an, um den Auftrag zu bekommen. Real zahlt er den Mindestlohn an seine Mitarbeiter.
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Wie würdet ihr die Situation bewerten? Gibt es aus eurer Sicht eine saubere Lösung, diesen Einheitspreis aufzuklären? Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Stundenverrechnungssätze und Mindestlohn
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