mercredi 26 août 2015

Welche Planungsleistungen / Architektenleistungen / sonstige ... sind notwendig?

Welche Planungs-/Architektenleistungen/sonstige Leistungen gehören in den Werkvertrag mit der Baufirma bzw. sind andernfalls zwingend gesondert zu beauftragen. Mir geht es um alle Sachen, welche nicht mit dem eigentlich Bau, also der physischen Tätigkeit und Arbeit an und mit Baumaterial, zu tun hat? Es geht mir um folgendes:

- Lage- und Höhenplan (Also Lageplan vom Amt oder vom Vermesser des Erschließer und beauftragter Architekt oder Baufirma machen Höhenplan nach Abgrabungen, Aufschüttungen, etc.?)
- Einmessung des Gebäudes VOR Bau (i.d.R. geht sowas NIE über die Baufirma, richtig?)
- Schnurgerüst (i.d.R. geht sowas NIE über die Baufirma, richtig?)
- Einmessung des Gebäudes NACH Bau (Besonderheit in Sachsen) (i.d.R. geht sowas NIE über die Baufirma, richtig?)
- Baugenehmigungsplanung (Genehmigungsplanung)
- Erstellung der Genehmigungsstatik
- Erstellung Energiebedarfsausweis / Wärmeschutzberechnung / KfW-Nachweise evtl.
- Schallschutzberechnung? Nur wenn in einem Lärmpegelbereich im B-Plan oder genrell?
- Brandschutzberechnung?
- Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
- Blower Door Test
- Bodengutachten
- Ausführungsplanung
- Werkplanung
- Bauleitung

War es das oder fehlt etwas zwingend notwendiges?


Welche Planungsleistungen / Architektenleistungen / sonstige ... sind notwendig?

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