mercredi 26 août 2015

Biegt sich die Bodenplatte und der Estrich darüber?

Hallo,

ich wollte heute im Wohnzimmer unseres neuen EFH im EG den Bodenbelag verlegen. Beim Vorbereiten der Abschlussprofile an der Terrassentür fiel mir als erstes auf, dass die beiden Flügeltüren unten klemmten und kaum aufzubekommen waren. Die Wasserwaage offenbarte dann, dass sich die Türschwelle in der Mitte aufgewölbt hat. Die Fensterbauer hatten vor Monaten auf meinen expliziten Wunsch und in meinem Beisein alle Fenster und Türen nochmals justiert, die gingen da noch ohne Schleifen oder Klemmen einwandfrei auf und zu.

Und jetzt noch der Hintergrund meiner Besorgnis. Unsere Bodenplatte ist 20cm dick, wurde auf einem 40cm Gründungsposter aus Schotter, welches eine 1x1m starke Wulst an bzw. über die Plattenränder hinaus hat, und auf 10 cm starken XPS-Dämmplatten hergestellt (siehe Anhang). Laut statischer Berechnung war eine Betonstahlbewehrung mit oberer und unterer Lage vorgesehen. Der Rohbauer hat stattdessen jedoch stahlfaserbewehrten Beton verwendet. Nachdem mir dies bekannt geworden war, habe ich einen Gleichwertigkeitsberechnung verlangt. Diese wurde mir erst nach wiederholten Nachfragen und mehreren Monaten geliefert. Aus der Berechnung, die durch den Stahlfaserhersteller erstellt wurde, gehen bestimmte Bedingungen hervor. Unter anderem, dass an allen Mauerwerksöffnungen, die größer als das 5-fache der Bodenplattenstärke sind, Betonstahl in oberer und unterer Lage einzubauen ist. Meine Nachfrage, ob dies gemacht wurde, musste vom Rohbauer verneint werden. Er hat sofort eine verlängerte Gewährleistung angeboten und mir erklärt, dass der Betonstahl nur der Vermeidung von Haarrissen dient, was in unserem Fall (Stadtvilla 9 x 10,5 m) aber höchst unwahrscheinlich wäre, da die Hauptlasten auf den Innenwänden liegen. Außerdem hätte der verbaute Beton eine besonders starke Leistungsklasse (LO 0,9/0,9), weswegen an den Rändern 30% mehr Stahlfasern als nötig verbaut wären. Der ursprüngliche Statiker hat dazu handschriftlich auf der neuen Berechnung lediglich die berücksichtigten Einwirkungen auf die Innen- und Außenwände bzgl. der statischen Berechnung als eingehalten bestätigt, aber kein weiteres Wort darüber verloren, dass auf die Stahlstäbe verzichtet werden kann.

Ich gehe stark davon aus, dass die vorgelegte Berechnung erst für mich im Nachhinein angefertigt und die Bodenplatte "so wie immer" hergestellt wurde. Dafür sprechen das Erstellungdatum (Tag der Herstellung der Bodenplatte um 0 Uhr) und die nicht eingehaltenen Bedingungen. Laut anderer Bedingung hätte der ursprüngliche Statiker die Berechnung nämlich zuvor prüfen müssen, hat sie aber erst jetzt (1 Jahr nach Herstellung der Bodenplatte) erhalten.

Daher nun meine Fragen: Kann sich die Bodenplatte im Bereich der 1,76 breiten Terrassentür, die nur 1,20 m von der Gebäudeecke entfernt ist, so gebogen haben, sodass die Türschwelle nach oben gedrückt wird? Die Höhendifferenz zwischen Schwellenmitte und Rand beträgt ca. 3-4mm. Kann das Fehlen der Stahlstäbe in diesem Bereich ursächlich dafür sein bzw. wäre die Biegung dadurch verhindert worden, u. U. wurde ja auch das Gründungspolster bzw. die Wulst nicht fachgerecht hergestellt?
Auch die Estrichplatte (6cm Calciumsulfat-Fließestrich auf 10 cm Dämmung) weist ca. 15 cm von der Schwellenmitte versetzt (nun) eine leichte Biegung auf, die mittels Wasserwaage oder Richtlatte bis ca. 1,5 m zum Rauminneren hin messbar ist.

Hat jemand einen Tipp, was ich jetzt machen soll? Abnahme war bisher noch nicht, wegen diverser anderer Mängel. Was kann dagegen unternommmen werdem, wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege? Welche Toleranzen existieren in diesem Bereich? Ist hier eine Nachbesserung einforderbar oder überhaupt möglich?

Danke für Antworten und Hinweise
Erik

Planung.jpg
Angehängte Grafiken
 


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