Hallo zusammen,
wir haben unsere kompletten Gartenanlagen inkl. Pflasterarbeiten etc. machen lassen und waren auch mit der Durchführung sehr zufrieden. Leider ist der Endpreis im Vergleich zum Angebot deutlich höher ausgefallen.
Ein Teil ist explizit als Nachtrag im Angebot aufgeführt und es handelt sich auch wirklich um Leistungen, die aufgrund von unseren nachträglichen Wünschen erbracht worden sind.
Was mir aber aufgefallen ist, dass - obwohl immer nur ein Geselle und ein Auszubildender vor Ort waren - alle Stunden mit einem Gesellensatz abgerechnet worden sind. Es sind also auch immer die Stunden für zwei Gesellen aufgeführt worden.
Ich weiß aus dem Handwerk, dass eine Auszubildender - je nach Lehrjahr - mit einem Prozentteil des Gesellen-Satzes angesetzt werden darf, im 4. Lehrjahr mit 75% z. B.
Da der Garten-/Landschaftsbau aber nicht als Handwerk gesehen wird, weiß ich nicht, ob dort auch gleiche oder ähnliche Regeln gelten.
Kann mir hier jemand eine Antwort dazugeben oder mir Links nennen, die genau diese Fragen beantworten?
Es ist nicht so, dass ich nicht die erbrachte Leistung bezahlen möchte, aber es ist ja auch nicht so, dass der Azubi von den Stunden, die ich voll für einen Gesellen bezahle, auch das volle Gesellengehalt erhält.
wir haben unsere kompletten Gartenanlagen inkl. Pflasterarbeiten etc. machen lassen und waren auch mit der Durchführung sehr zufrieden. Leider ist der Endpreis im Vergleich zum Angebot deutlich höher ausgefallen.
Ein Teil ist explizit als Nachtrag im Angebot aufgeführt und es handelt sich auch wirklich um Leistungen, die aufgrund von unseren nachträglichen Wünschen erbracht worden sind.
Was mir aber aufgefallen ist, dass - obwohl immer nur ein Geselle und ein Auszubildender vor Ort waren - alle Stunden mit einem Gesellensatz abgerechnet worden sind. Es sind also auch immer die Stunden für zwei Gesellen aufgeführt worden.
Ich weiß aus dem Handwerk, dass eine Auszubildender - je nach Lehrjahr - mit einem Prozentteil des Gesellen-Satzes angesetzt werden darf, im 4. Lehrjahr mit 75% z. B.
Da der Garten-/Landschaftsbau aber nicht als Handwerk gesehen wird, weiß ich nicht, ob dort auch gleiche oder ähnliche Regeln gelten.
Kann mir hier jemand eine Antwort dazugeben oder mir Links nennen, die genau diese Fragen beantworten?
Es ist nicht so, dass ich nicht die erbrachte Leistung bezahlen möchte, aber es ist ja auch nicht so, dass der Azubi von den Stunden, die ich voll für einen Gesellen bezahle, auch das volle Gesellengehalt erhält.
Abrechnung im Gartenbau - Stundensätze
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