samedi 1 août 2015

Sanierungsumfang bei hohl klingenden Fliesen

Hallo Forum,

bin mir nicht ganz sicher ob der Beitrag in diesem Bereich richtig ist oder besser beim Thema Bauvertrag untergebracht wäre.....

Meine Frau und ich haben 2012 ein neues Haus bezogen, dass eine offene Architektur hat, also wenige Türen, Galerie, große Fenster.
Das Haus ist komplett mit einem Fliesentyp ausgelegt, d.h. Boden-, Wandfliesen, Fenstersimse usw. im EG und DG Format 40x70
Nach knapp einem Jahr haben sich Risse in den Fugen, Sprünge in manchen Fliesen und hohl klingende Fliesen an vielen Stellen gezeigt. Mittlerweile haben wir mehr als 100 Fliesen, die hohl klingen, die meisten im DG und auf der Treppe.

Unsere Baufirma hat prinzipiell anerkannt, dass ein Mangel vorliegt und will auch sanieren/reparieren. Das Problem ist jetzt, dass unsere Fliesen mit dem spezifischen Brand/Charge nicht mehr verfügbar sind. Der aktuelle Brand sieht anders aus und kann deshalb nicht mit den alten Fliesen verlegt werden. Unsere Auffassung ist jetzt, dass wir ein Haus mit nur einem Fliesentyp bestellt haben und das auch so geliefert werden soll.
Die Baufirma stellt sich auf den Standpunkt, dass nur die Bodenfliesen im DG ausgetauscht werden und nicht die Wandfliesen, obwohl diese Stoß auf Stoß anschließen (im Bad). Die Fliesen im EG sollen mit Reservematerial ausgetauscht werden. Für uns ist das ein erheblicher Mangel, den wir so nicht hinnehmen möchten.

Was empfiehlt das Forum ?


Sanierungsumfang bei hohl klingenden Fliesen

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