vendredi 28 août 2015

Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

Hallo,

mich würde mal die Meinung von euch GU / GÜ / Subunternehmern hier im Forum interessieren.

Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber ja für Subunternehmer die Möglichkeit geschaffen, sich durch Bürgschaftsverlangen gegen Insolvenz von Bauträgern abzusichern. Nachdem wir nun nach langer Zeit wiedermal Projekte für Generalunternehmer ausführen habe ich gemerkt, daß ein solches Bürgschaftsverlangen alles andere als gerne gesehen wird.

Fragen:
Wie selbstverständlich sind diese Bürgschaften mittlerweile?
Wie schwierig ist es für einen Bauträger oder GU/GÜ, solche Bürgschaften von seiner Bank zu bekommen?
Wie geht ihr Subunternehmer damit um?


Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB

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