Hallo zusammen,
ich weiß nicht recht, ob mein Thema hier überhaupt richtig ist. Folgende Frage:
2013 habe ich ein Grundstück erworben und in Folge bebauen lassen. Im Grundstückskaufvertrag gab es u.a. zwei Passagen mit zu erbringenden Leistungen des Grundstücksverkäufers ( ich wohne auf einem mehreren HA großen Privat-Gelände, ehemals Feriengebiet, mit ca. 500 Bau- Neubauplätzen ) das einer GmbH gehört.
Diese beiden Passagen beziehen sich auf zu erbringenden Leistungen des Gesamt-Grundstücksbesitzers wie beispielsweise Leitungsnetz ( Strom, Gas Wasser etc. ) und Strassennetz ( Hauptstrassen, Nebenstrasse ) Die jeweiligen 2 zu erbringenden Leistungen wurden im Grundstückskaufvertrag jeweils mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft für mich abgesichert. Die Leistungen sollten bis Ende 2014 erbracht werden.
Da der Eigentümer die Leistung nicht fristgerecht per Ende 2014 erbracht hat und auch eine Fertigstellung derer nicht absehbar ist, habe ich die Bürgschaften zurückgefordert und mir die Summen aus dem Bankdepot bereits auszahlen lassen. Lief alles ohne Probleme.
Nun stellt sich für mich und hier die Frage: hat der Verkäufer überhaupt noch einen Anspruch auf die Zahlungen, oder sind diese durch Nichteinhaltung des Vertrags durch den Verkäufer und der im Vertrag zugesicherten Ausführungsfristen nun nicht sogar verwirkt ?
Danke und Gruß
Klaus
....wer sich ein besseres Bild machen möchte: http://ift.tt/1MRCTSs
ich weiß nicht recht, ob mein Thema hier überhaupt richtig ist. Folgende Frage:
2013 habe ich ein Grundstück erworben und in Folge bebauen lassen. Im Grundstückskaufvertrag gab es u.a. zwei Passagen mit zu erbringenden Leistungen des Grundstücksverkäufers ( ich wohne auf einem mehreren HA großen Privat-Gelände, ehemals Feriengebiet, mit ca. 500 Bau- Neubauplätzen ) das einer GmbH gehört.
Diese beiden Passagen beziehen sich auf zu erbringenden Leistungen des Gesamt-Grundstücksbesitzers wie beispielsweise Leitungsnetz ( Strom, Gas Wasser etc. ) und Strassennetz ( Hauptstrassen, Nebenstrasse ) Die jeweiligen 2 zu erbringenden Leistungen wurden im Grundstückskaufvertrag jeweils mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft für mich abgesichert. Die Leistungen sollten bis Ende 2014 erbracht werden.
Da der Eigentümer die Leistung nicht fristgerecht per Ende 2014 erbracht hat und auch eine Fertigstellung derer nicht absehbar ist, habe ich die Bürgschaften zurückgefordert und mir die Summen aus dem Bankdepot bereits auszahlen lassen. Lief alles ohne Probleme.
Nun stellt sich für mich und hier die Frage: hat der Verkäufer überhaupt noch einen Anspruch auf die Zahlungen, oder sind diese durch Nichteinhaltung des Vertrags durch den Verkäufer und der im Vertrag zugesicherten Ausführungsfristen nun nicht sogar verwirkt ?
Danke und Gruß
Klaus
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Vertragserfüllungsbürgschaft beim Grundstückskauf
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