mercredi 26 août 2015

Minihaus in erlaubter Maximalgröße für genehmigungsfr. Bauvorhaben / Pachtgrundstück

Mahlzeit! :)

Ich habe da eine Idee, und habe mich soweit informiert, dass ich morgen mal mit dem Bauamt reden wollte. Bevor ich da nun aber was falsches erzähle, wollte ich mal die Meinung von euch hören:

- ich wil lein keines Grundstück pachten (<50 qm), welches ich hauptsächlich zum Anbau von Gemüse&Co nutzen will

- auf das Grundstück wollte ich ein "Gartenhaus" bauen, welches ich ggf auch mal bewohnen darf. Also an WEs oder einfach auch mal Abends nach der Arbeit zum abschalten. Das ganze soll Außerhalb der Ortschaft erfolgen = ruhige Lage.

- genehmigungsfrei sind Gebäude bis 30m³ umschlossenen Raumes (Hessen). D.h. ich darf mir da ein chickes, eckiges zweistöckiges Häuschen ohne Zwischendecke (oben="offenes" Schalfzimmer) mit etwa 7 m² Grundfläche und 4 m Höhe hinbauen.

- die Genehmigungsfreiheit gilt nur für Gebäude ohne WC und Aufenthaltsräume

- unter Aufenthaltsraum werden Räume >= 2,4 m Deckenhöhe verstanden - das würde hier ja nicht zutreffen, da Deckenhöhe = 2 m

- falls dem nicht so ist (4m ohne Zwischendecke = > 2,4 m "Deckenhöhe": 14 m² Fläche mit 2 m Deckenhöhe = immer noch kein Aufenthaltsraum

....ist das soweit korrekt...? Oder muss hierfür sowieso eine Sondergenehmigung beantragt werden?
Der Bauer bei dem ich nachher wegen des Grundstücks anfragen möchte, hat laut Satbild einen Gründstreifen von ca. 130 Metern länge. Am Anfang sein Hof, am Ende steht bereist ein Minihäuschen in der Ecke. Würde ich die andere Ecke pachten können, dann wären "da hinten" zwei Häuschen. Wäre sowas überhaupt möglich, dass man auf einem Grundstück mehrere Kleingebäude errichtet?

Hier mal ein Bild vom Grundstück:
grundstueck.jpg

Gruß
Paul
Angehängte Grafiken
 


Minihaus in erlaubter Maximalgröße für genehmigungsfr. Bauvorhaben / Pachtgrundstück

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