Ich hatte heute eine RMH-Abnahme als Käufergutachter.
Thema war u.a. ein Gartenwasserhahn, der an einer nicht durchströmten Stichleitung angeschlossen ist - Leitungslänge ca 14 m. Der von BT-Seite aus mit anwesende TÜV-Gutachter und ich waren uns zunächst einig, das hier statt dessen eine Ringleitung -anderes Ende an Bad oder WC oder Küche - hätte verbaut werden müssen.
Dann fing der TÜVler das Telefonieren an und kam am Ende mit der Aussage um die Ecke, das sähe die Trinkwasserverordnuing so nicht vor, es wäre ausreichend, die Leitung im Abstand von max. 1 Monat zu durch aufdrehen und Wasser weglaufen lassen zu spülen - bei manueller Bedienung durch den Nutzer.
Watt denn nu, dürfen nicht regelmäßig durchströmte Stiche doch sein oder was die Trinkwasserverordnung dazu.
Thema war u.a. ein Gartenwasserhahn, der an einer nicht durchströmten Stichleitung angeschlossen ist - Leitungslänge ca 14 m. Der von BT-Seite aus mit anwesende TÜV-Gutachter und ich waren uns zunächst einig, das hier statt dessen eine Ringleitung -anderes Ende an Bad oder WC oder Küche - hätte verbaut werden müssen.
Dann fing der TÜVler das Telefonieren an und kam am Ende mit der Aussage um die Ecke, das sähe die Trinkwasserverordnuing so nicht vor, es wäre ausreichend, die Leitung im Abstand von max. 1 Monat zu durch aufdrehen und Wasser weglaufen lassen zu spülen - bei manueller Bedienung durch den Nutzer.
Watt denn nu, dürfen nicht regelmäßig durchströmte Stiche doch sein oder was die Trinkwasserverordnung dazu.
Nicht dauerhaft duechströmte Stichleitung - Frage
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