mardi 25 août 2015

Kündigung VOB Vertrag: Pflicht der Abnahme bestellter Ware

Unsere Heizungsfirma hat den Vertrag mit uns laut VOB § 9 aus fadenscheinigen Gründen gekündigt. Da wir bis dato nur Ärger mit dieser Firma hatten, würden wir nun gerne eine andere Firma engagieren.

Die von uns beauftragte Heizungsfirma hat im Großhandel angeblich mehrere Heizkörper bestellt. Sind wir als Bauherren nun noch verpflichtet die Ware abzunehmen? Oder erlischt diese Pflicht durch die Kündigung der Heizungsfirma?

Freue mich auf eure Auskunft!


Kündigung VOB Vertrag: Pflicht der Abnahme bestellter Ware

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