jeudi 25 août 2016

Freistehende Ablage

Hallo liebe Forengemeinde.

Ich freue mich, nun endlich ein Forum gefunden zu haben, welches mir hoffentlich ein wenig mit meinem "Problem" helfen kann.

Ich habe mir vorgenommen in den kommenden heißen Tagen drinnen im Haus etwas zu machen (wie blöd geplant eigentlich :D) und habe mir dazu für die geplante
Trockenbauwand mittlerweile alles Nötige beim hiesigen Baumarkt bestellt und bekomme es morgen geliefert.

Nun meine Frage. Meine Frau hat im Internet dieses Foto der TV-Wand gesehen und möchte diese, bis auf ein paar Änderungen, gerne "nachgebaut" haben.

Wie zum Teufel realisiere ich denn auf der rechten Seite die freistehende Ablage? Wie auch hier im Bild wird dieses nur als Staubfänger, äähmm Tschuldigung, Dekoablage genutzt ;-); also
wirklich viel Gewicht werden die Plattformen nicht bekommen.

Ich hoffe mir kann man damit ein wenig weiterhelfen.


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Ich bedanke mich schon mal im Voraus und wünsche noch einen schönen Tag ;)



Gruß
Marcel aka alt124
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Freistehende Ablage

Sicherheitsglas - welche Stärke?

Hallo!

Ich plane derzeit einen kleinen Steg für meinen Teich und würde den gerne (zumindest teilweise) aus Glas machen. Welche Glasstärke ist denn da zu empfehlen, wenn man damit nicht baden gehen möchte? :P

LG


Sicherheitsglas - welche Stärke?

Wofür ist das gut (oder schlecht)? Kamin liegt an Kehlbalken an.

Habe gestern (das gute Wetter ausnutzend) einen meiner Kamine bis unter die Dachhaut abgetragen. Die letzte (jetzt oberste) Lage Ziegel ist so gemauert, daß an einer der Längsseiten des Kamins 2 Ziegel um halbe Ziegellänge aus dem Kamin herausstehen und direkt an einem der Kehlbalken anliegen. Kann mir einer sagen, welche Funktion das haben soll? Soll der Dachstuhl den kamin oder dieser den Dachstuhl gegen seitliche Bewegungen stützen?

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Wofür ist das gut (oder schlecht)? Kamin liegt an Kehlbalken an.

Wofür ist das gut (oder schlecht)? Kamin liegt an Kehlbalken an.

Habe gestern (das gute Wetter ausnutzend) einen meiner Kamine bis unter die Dachhaut abgetragen. Die letzte (jetzt oberste) Lage Ziegel ist so gemauert, daß an einer der Längsseiten des Kamins 2 Ziegel um halbe Ziegellänge aus dem Kamin herausstehen und direkt an einem der Kehlbalken anliegen. Kann mir einer sagen, welche Funktion das haben soll? Soll der Dachstuhl den kamin oder dieser den Dachstuhl gegen seitliche Bewegungen stützen?


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Wofür ist das gut (oder schlecht)? Kamin liegt an Kehlbalken an.

Treppe in Ortbeton

Hi,

so im Oktober geht es los mit dem Häuschen =).

gerade hat sich eine Frage aufgetan die ich gerne mal hier Einstellen möchte.

Meine Frau und ich wissen nicht so recht wie wir die Treppe machen soll, Fliesen / Holz .
Wir haben bereits eine Wand welche wir vor Ort schalen lassen und dann nicht verputzten.
Jetzt war meine Idee, wir könnten die Treppe, welche in Ortbeton erstellt wird doch ebenfalls einfach
abschleifen und versiegeln das würde toll zu der Wand passen.
Mein Bauunternehmer meine nur leider das das nicht ginge, da bei Orbeton eine "gedrehte" Schalung erstellt wird, das heist die "Lauffläche" wird rau und die
Unterseite (nicht sichtbar) wird glatt. Er meinte auch, wenn wir das so haben wollen müsste er eine Fertigbetontreppe nehmen.

Hat so etwas bei einer Ortbeton Treppe schon mal jemand gemacht ?

Danke


Treppe in Ortbeton

mercredi 24 août 2016

Ausbau Verbundestrich

Hallo Liebe Experten

Ich kann wegen all' der offenen Fragen nicht schlafen, darum hier mein nachtschlafener Post...

In unserer Kellerwohnung sollen 15qm Verbundestrich (4cm Dicke, ohne Trennlage) ausgebaut werden und durch Fertigteilestrich erseetzt werden. Ich will diese Arbeit vergeben, wollte mich aber vorher informieren, wie man es richtig und wie man es falsch machen kann.

Auf dem Estrich steht eine Trockenbauwand, die nicht entfernt werden soll, weil die ganze Sanitärinstallation drin steckt. Laut Bodenleger ist es kein Problem den Estrich 'drumherum' auszubauen.

Dazu habe ich zwei Fragen:
Gibt es Betonsägen, mit denen man den Estrich bündig an der Trockenbauwand schlitzen kann? Die mir bekannten Sägen lassen ca. 2cm Rand stehen.

Falls es kein geeignetes Werkzeug dafür gibt und ein Estrich-Rand stehen bleiben müsste:
Lasst sich ein Fertigteilestrich so einbauen, dass im Randbereich keine Spannungen an den Oberbelag(Fliesen) weitergeben werden?

Die OK Fertigteilestrich wäre 0,5-1cm höher als der derzeitige Verbundestrich. Notfalls könnte man ihn auch etwas höher ausführen und über den alten Estrich-Rand führen.

Zum geplante Bodenaufbau:
Fliesen
Trockenestrich 20mm (Material noch unklar)
XPS 20mm
Feuchtigkeitssperre
Nivellierspachtel
Bodenplatte

Vielen Dank


Ausbau Verbundestrich

Garagenhöhe außerhalb der Grenzbebauung NDS

Sehr geehrtes Forum,
Ich lese bereits eine Weile hier mit, da ich mit meiner Familie schon länger einen Neubau eines EFH plane. Seit die Pläne in Form eines potentiellen Baugrundstückes nun konkreter werden, habe ich mich schließlich auch registriert und habe gleich die erste Frage an die Experten.

Das potentielle Baugrundstück liegt im Stadtgebiet Hannover, somit Niedersachsen. Es gibt einen B-Plan aus 1980 ohne textliche Festsetzungen. Für Hauptgebäude gilt laut Zeichnung ein Grenzabstand von mindestens 5 Meter. Das würde unproblematisch einzuhalten sein.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten würde ich eine Doppelgarage mit zusätzlichem Stellraum an der Grundstücksgrenze errichten wollen. Die NBauO lässt dabei eine Grenzbebauung zu, sofern die Garage an der Grenze nicht länger als 9m ist und eine maximale Höhe von 3m nicht Überschreitet.

Zitat:

2 Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und
2. Solaranlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind, mit einer Höhe bis zu 3 m.
3 Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten. 4 Bei Anwendung der Sätze 2 und 3 sind nach Absatz 5 Satz 2 ohne Abstand an eine Grenze gebaute Gebäude der in Satz 2 Nr. 1 genannten Art anzurechnen. 5 Bei Anwendung des Satzes 1 Nr. 2 gilt Absatz 2 Satz 3 entsprechend.

(9) 1 Die nach den Absätzen 1 bis 8 und den §§ 6 und 7 maßgebliche Höhe der Geländeoberfläche ist die der gewachsenen Geländeoberfläche. 2 Eine Veränderung dieser Geländeoberfläche durch Abgrabung ist zu berücksichtigen, eine Veränderung durch Aufschüttung dagegen nur, wenn die Geländeoberfläche dadurch an die vorhandene oder genehmigte Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks angeglichen wird. 3 Die Bauaufsichtsbehörde setzt die Höhe der Geländeoberfläche fest, soweit dies erforderlich ist. 4 Dabei kann sie unter Würdigung nachbarlicher Belange den Anschluss an die Verkehrsflächen und die Abwasserbeseitigungsanlagen sowie Aufschüttungen berücksichtigen, die wegen des vorhandenen Geländeverlaufs gerechtfertigt sind.
Die Garage soll an der betreffenden Grenze maximal 9m (insg. 9 x 7m) betragen. Andere Grundstücksgrenzen werden an der Stelle nicht tangiert, auch kein öffentlicher Verkehrsraum, somit sollte dem Projekt an sich nichts im Wege stehen.

Ich möchte die Garage 3m hoch mit Flachdach errichten, damit z.B. Autodachbox über dem Fahrzeug unter der Decke an einem Seilzug gelagert werden kann etc. Nun habe ich mir vorgestellt, eine Lichtkuppel aufs Dach zu setzen, um Tageslicht ins Innere zu lassen. Und dazu die ganz konkrete Frage:

Darf ich auf eine 3m hohe Grenzgarage in dem Bereich außerhalb der Grenzzone von 3m eine Lichtkuppel aufsetzen und so die Gesamthöhe im von der Grundstücksgrenze etwa 5m entfernten Teil der Garage erhöhen?

Aus dem Text der NBauO geht das meiner Ansicht nach nicht eindeutig hervor, jedoch ist rein logisch ja an der gleichen Stelle eine höhere Garage zulässig, sofern keine Grenzbebauung vorläge. An den Nachbarschaftlichen Belangen ändert sich ja nichts. Ich könnte ja auch statt einer 7m breiten Doppelgarage zwei Einzelgaragen à 3,5m nebeneinander bauen und die der Grenze entfernte höher bauen?
In einem hitzig diskutierten Thema [URL="http://ift.tt/2bOCDoH] war die Formulierung zum Grenzabstand "bis auf 1m verringert" ebenfalls mehrdeutig. Die logischen Kommentierungen (Große-Suchsdorf) zur NBauO klärten den Sachverhalt bzw. die Intention der Verfasser aber schließlich eindeutig auf.

Laut Landkreis Wolfenbüttel gibt es eine für mich interessante Auslegung:

Zitat:

Was ist bei Nebengebäuden an der Grenze zu beachten?
Zu den Nebengebäuden zählen u.a. Garagen, Carports (offene Kleingaragen), Abstellräume und Gartenhäuser. Entscheidend ist, dass die baulichen Anlagen keine Aufenthaltsräume und keine Heizungsanlagen enthalten.
...
Die Nebengebäude dürfen eine Höhe von 3,00 m ab dem gewachsenen Gelände nicht überschreiten. Bei einem Spitzdach oder geneigten Dach ist die Höhe in einem Abstand von 3,00 m zur Grundstücksgrenze maßgeblich. ...
Die Bauvorhaben müssen ohne Dachüberstand direkt an der Grenze errichtet werden. Andernfalls ist ein Abstand von mindestens 1,00 m ab Dachrinne einzuhalten.
Somit wäre die Höhe jenseits der 3,00 m zur Grundstücksgrenze eben nicht maßgeblich? Dann stünde meiner Lichtkuppel nichts im Wege.
Gibt es zu diesem speziellen Sachverhalt Kommentare zur NBauO und könnten die Experten diese hier ggf. mitteilen (Ich als bautechnischer Laie möchte ungern derartig umfangreiche Nachschlagewerke käuflich erwerben)? Gibt es einschlägige Gerichtsurteile dazu? Ich kann soviel ich auch suche im I-Net keine eindeutige Information finden. Die bisherigen Telefonate mit den zuständigen Mitarbeitern des Bauamtes bzgl. genehmigungspflichtigen Bauvorhaben waren eher unbefriedigend, dieses spezielle Thema habe ich dort noch nicht erörtert. Ich möchte aber gerne mit Hintergrundinformationen in das nächste Telefonat einsteigen.

Vielen Dank und schöne Grüße aus Hannover,
chrlstlan.


Garagenhöhe außerhalb der Grenzbebauung NDS