samedi 2 juillet 2016

Jetzt 100 T€ aufnehmen und evtl. 50 T€ später oder alles auf einmal?

Wir haben einen Kredit erfolgreich widerrufen. Beim nachrangigen einer anderen Bank akzeptiert diese das nicht, obwohl genau die Formulierung schon bis zum BGH gegangen ist.

Jetzt mal unabhängig von den Chancen, das auch noch durchzubekommen (die wir als gut ansehen), haben wir zwei Möglichkeiten:

1. Jetzt 100 T€ sehr günstig aufnehmen und dann irgendwann später nochmals 50 T€ (bei der Bank, die uns das gute Angebot über die 100 T€ gemacht hat oder bei einer anderen, die dann in den zweiten Rang, aber bei sehr geringer Beleihung gehen müsste).

2. Jetzt gleich 150 T€ aufnehmen. Die Zinsen werden dadurch noch etwas günstiger (0,05 - 0,1%), und die bereitstellungsfreie Zeit ist lang genug, um gute Chancen zu haben, sich mit der anderen Bank zu einigen. Wenn das nicht reicht, kann man gegen Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und muss die und die Nutzungsenschädung ggf. einklagen.


Wie viel schlechter seht Ihr die Konditonen, später 50 T€ nachzufinanzieren? Die Vorfälligkeitsentschädigung und die Chancen, die wieder zu bekommen, kann ich grob abschätzen.

Danke


Jetzt 100 T€ aufnehmen und evtl. 50 T€ später oder alles auf einmal?

vendredi 1 juillet 2016

Carport Dach Statik

Der Bau das carports steht bevor, jetz habe ich eine frage bezüglich des daches, ich habe eine spannweite von 7 m freitragend , aufgrund einer zu geringen neigung kommt nur ein blech in frage. Das Trapezblech ist ein 158/350 mit Antikondesvlies t=0,75, laut hersteller ist dass blech ausreichend für eine spannweite bis zu 9m,


Carport Dach Statik

Gipsputz nur im Treppenhaus

Hallo,

wir haben vor im ganzen Haus Kalkputz zu verwenden, außer im Treppenhaus/Flur/Eingangsbereich.
Die Raumluft soll ja bei Kalkputz wesentlich "frischer" sein als bei Gipsputz.
Könnte das unangenehm sein von einem Zimmer mit Kalkputz in den Flur zu kommen mit Gipsputz? Oder merkt man den Unterschied kaum, da der Treppen und Flurbereich sowieso relativ groß ist?


Gipsputz nur im Treppenhaus

Frage zu aufgestellter mobilen Ölheizung

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine kleine Frage.
Ich betreibe ein Fotostudio mit zwei Räumen.
Der Hauptraum hat eine Fläche von etwa 45m², verfügt über ein Fenster zum Hof und eine Tür zum "Hausflur".
Eine zweite Tür führt zum zweiten Raum.
Dieser ist ca. 25m² groß und verfügt, neben der eben erwähnten Tür, eine zweite Tür, welche zum Hof führt.
Das eigentliche Studio (der große Raum) soll mit einem modernen 30-KW-Ölheizgebläse (http://ift.tt/298jpwi) beheizt werden.
Dabei handelt es sich um eine mobile Heizung, die jederzeit von den Anschlüssel getrennt und weggerollt werden kann.
Das Gerät verfügt über einen integrierten Kunststofftank, benötigt keine gesonderte Frischluftzufuhr und gibt zur Wärmeerzeugung lediglich erwärmte Umgebungsluft ab.
Die Heizung steht im kleinen Raum.
Die Warmluftzuführung erfolgt mittels des originalen Warmluftschlauches (Durchmesser ca. 40cm), der durch die Wand geführt wird.
Die Abgasabführung erfolgt durch geeignete Rohre, welche einen Durchmesser von 15cm aufweisen.
Das Rohr wird direkt auf die Heizung aufgesetzt, führt dann ca. 250cm nach oben und in der weiteren Folge etwa 150cm zur und durch eine Gasbetonwand.
Die Mauerdurchführung ist von außen mit einem Metallgitter gesichert.
In dem Raum, in dem die Heizung steht, sind keine Teile der Anlage fest verbaut und somit wäre die Anlage theoretisch in 5 Minuten restlos entfernt und könnte an einem neuen Ort aufgestellt werden.
Nun die Frage:
1. Muss diese mobile "Heizanlage" von einem Schornsteinfeger abgenommen werden
2. besteht für eine solche Anlage eine gesonderte Versicherungspflicht?
3. gibt es spezielle Anforderungen an die Abgasführung?

Vielleicht findet sich hier jemand, der mir mit fundierten Kenntnissen helfen kann.

Dank und Gruß
Robert


Frage zu aufgestellter mobilen Ölheizung

Abrechnung im Gartenbau - Stundensätze

Hallo zusammen,

wir haben unsere kompletten Gartenanlagen inkl. Pflasterarbeiten etc. machen lassen und waren auch mit der Durchführung sehr zufrieden. Leider ist der Endpreis im Vergleich zum Angebot deutlich höher ausgefallen.

Ein Teil ist explizit als Nachtrag im Angebot aufgeführt und es handelt sich auch wirklich um Leistungen, die aufgrund von unseren nachträglichen Wünschen erbracht worden sind.

Was mir aber aufgefallen ist, dass - obwohl immer nur ein Geselle und ein Auszubildender vor Ort waren - alle Stunden mit einem Gesellensatz abgerechnet worden sind. Es sind also auch immer die Stunden für zwei Gesellen aufgeführt worden.

Ich weiß aus dem Handwerk, dass eine Auszubildender - je nach Lehrjahr - mit einem Prozentteil des Gesellen-Satzes angesetzt werden darf, im 4. Lehrjahr mit 75% z. B.

Da der Garten-/Landschaftsbau aber nicht als Handwerk gesehen wird, weiß ich nicht, ob dort auch gleiche oder ähnliche Regeln gelten.

Kann mir hier jemand eine Antwort dazugeben oder mir Links nennen, die genau diese Fragen beantworten?

Es ist nicht so, dass ich nicht die erbrachte Leistung bezahlen möchte, aber es ist ja auch nicht so, dass der Azubi von den Stunden, die ich voll für einen Gesellen bezahle, auch das volle Gesellengehalt erhält.


Abrechnung im Gartenbau - Stundensätze

Fenster-Erneuerung Montage nach RAL - Problem oder OK?

Hallo liebe Experten,

wir renovieren eine DHH und haben auch neue Fenster in Auftrag gegeben, es handelt sich um Kunstoff-Fenster der Fa. WE*U. Die Fenster sind 3fach verglast, KFW-gefördert, Außenmauer 36cm Ziegel mit eher dünner Styropor-Dämmung. Uns wurde Montage nach RAL zugesichert, soweit hat alles einen guten Eindruck auf mich gemacht, von einigen Problemen, die wohl werkseitig oder durch Transport verursacht wurden mal abgesehen, aber diese werden auch bearbeitet.

Zwei weitere Handwerker (andere Gewerke) haben mich unabhängig voneinander darauf hingewiesen, dass dies wohl keine Montage nach RAL sei, da die Fenster lediglich eingeschäumt und nicht mit einem Dichtband versehen sind. Die Fenster haben innen Anputzleisten, jeweils links und rechts, diese wurden verputzt, unten und oben wurde mit Acryl abgefugt. Außen wurde, soweit ich das mitbekommen habe und beurteilen kann, bei allen Fenstern kein Band o.ä. eingelegt, sondern lediglich verputzt und eine Alu-Fensterbank unten angesetzt. Bei Terrassen- und Balkontüre wurde nichts weiter gemacht, nach Aufforderung dann ein "nicht wasserdichtes" Band unten außen angebracht, das habe ich in diesen beiden Fällen vom Dachdecker mitabdichten lassen, da ich mich nicht nur auf Gefälle der Terrasse verlassen wollte.

Nun zur eigentlichen Frage: Kann das eine Montage nach RAL sein? Es ist kein Neubau, nach meiner Recherche muss ja auch nicht zwingend beidseitig mittels Dichtband abgedichtet werden... Aber nur Schaum und verputzen? Und RAL hin oder her: Kann man das insgesamt so akzeptieren?

Danke für eure Einschätzungen und Grüße aus München!


Fenster-Erneuerung Montage nach RAL - Problem oder OK?

Erbpacht Grundstück von der Stadt kaufen

Hallo ,
ich habe mal eine Frage zu einem Erbpachtgrundtsück.
Mir wurde eine DDH angeboten die auf einem Erbpachtgrundtsück der Stadt steht. Das Haus an sich ist günstig. Ich habe beidese von einem Baugutachter schätzen lassen. Das Grundstück ist auf 100.000 Euro geschätzt worden. Nun möchte die Stadt bei einem Verkauf aber 150.000 Euro haben. Kann die Stadt Grundstücke über Wert verkaufen?
Bzw ist das Rechtens?
Danke
Viele Grüße
Alwine


Erbpacht Grundstück von der Stadt kaufen