Hallo allerseits,
ich habe irgendwie kein Glück. Habe mit einer Bau Ingenieur Firma einen Dachausbau gemacht. Die ganze Situation ist etwas kompliziert. Aber ich versuche mich auf die wesentlichen Dinge zu beschränken.
Es wurden mehrere Firmen beauftragt. Bei einer BI Firma habe ich LP1-3 und 5-9 beauftragt.
Dann eine Firma für Fenster, eine für das Dach, eine für Heizung und eine für die Zwischensparrendämmung von innen.
Bei letztere hat es der BI leider trotz Aufforderung nicht geschafft, das LV mit WLG 035 Zwischensparrendämmung zu erstellen. 032 (war sehr teuer, das habe ich abgelehnt) und dann hat er es mit 040 erstellt. Also habe ich den Preis für WLG035 selbst erfragt und den BI angefragt, ob er etwas dagegen hat wenn WLG 035 verbaut wird, da der Preisunterschied minimal ist. Klare Antwort vom BI : Geringere WLG sind zu bevorzugen.
Also habe ich den Auftragnehmer informiert WLG035 zu verbauen und es wurde auch genau so umgesetzt.
Bei der Abnahme mit den Handwerkern, welche das ganze Dach und die Aussendämmung gemacht haben wurden bei der Abnahme keine Mängel festgestellt, bzw. die Kleinigkeiten die aufgefallen sind wurden umgehend behoben bzw. vor Ort besprochen. Auch wurde mir versichert, dass die Produkte wie im LV beschrieben bzw. mit den definierten Eigenschaften verwendet wurden. Jedoch bat ich um die Produkt Zettel der verwendeten Produkte. Sicher ist sicher dache ich mir.
Der BI hat die Schlussrechnung der Baufirma etwa eine Woche später "freigegeben". Also habe ich diese natürlich auch gezahlt, in der Annahme alles sei i.O.
Bei den Fenstern, hat der BI Mängel festgestellt. Allerdings erst 2 Wochen nach Freigabe der Rechnung der Fenster Firma. (Rolläden und Fliegengitter sind nicht korrekt montiert).
Bislang ist dieser Mangel noch nicht beseitigt und der BI arbeitet mit der Fenster Firma noch an der Lösung. Dadurch, dass das ganze Dach schon fertig ist, kommt der Fensterbauer nicht mehr so leicht an die Rolläden heran und sucht jetzt nach günstigeren Lösungen mit Leisten und Kleber. Deren Haltbarkeit wurde mir bislang nicht genannt.
Kurz darauf erhielt ich auch die Schlussrechnung vom BI.
Überrascht wies ich darauf hin, dass ich nicht alle Leistungen erhalten habe. Nach mehrmaliger Aufforderung, erhielt ich nun endlich die Produkt Zettel vom BI alles sei in Ordnung. (4 Wochen nach der Abnahme)
Die Daten auf den Produktbeschreibungen gefielen mir jetzt so gar nicht.
Holzfaserplatten schlechterer WLG verbaut. (10% schlechter als im LV beschrieben)
Dampfsperre anstatt einer diffussionsoffenen Unterspannbahn verbaut. ( Der SD Wert liegt etwa bei 100m und im LV wird ein Wert <=0,03m gefordert)
Darauf hin, fordere ich natürlich vom BI geeignete Maßnahmen einzuleiten und informiere ihn, dass LP8 mangelhaft ist. Er stellt eine Feuchteberechnung an, die leider nicht zu meinem Dachaufbau passt und behauptet weiter, er hätte mit ausführenden Firma vereinbart, dass höherwertige Produkte eingesetzt werden um die Bauzeit einhalten zu können.
Darf er das denn überhaupt ohne meine Zustimmung, mal ganz abgesehen davon, dass die Bauzeit weit überschritten wurde? Im Vertrag mit der ausführenden Firma steht, dass abweichende vom LV verwendeten Produkte vor Angebotsabgabe inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit benannt werden müssen. In der Rechnung von der ausführenden Firma, steht von diesen Abweichungen nichts. Da werden exakt die im LV beschriebenen Leistungen in Rechnung gestellt.
Zusätzlich behauptet er, dass ich eine bessere Leistung zu gleichen Kosten erhalten habe.
Im Fall der Holzfaserplatten sehe ich das natürlich nicht so und bei der Dampfsperre bin ich noch skeptisch. Immerhin hat der BI in LV noch was diffusionsoffenes mit sd <=0,03 festgelegt. Jetzt soll eine Sperre besser sein.
Der BI wiederum berechnet nur den Gesamt u-Wert der Konstruktion und die verschlechtert sich durch die Holzfaserplatten "nur" in der 3. Nachkommastelle.
Er behauptet sogar, dass ich eine besseren u-Wert erhalten hätte. (Besser als was hat er mir leider nicht mitgeteilt, aber er kann wohl nur mein Upgrade auf 035 WLG meinen)
Ich bin der Auffassung, dass der BI in LP8 prüfen muss, ob die Handwerker die im LV vereinbarten Produkte bzw. die dort beschriebenen Eigenschaften der Produkte einhalten.
Das habe ich ihm auch geschrieben und ihn aufgefordert geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (Zu sprechen ist er leider nie, das würde ich ja bevorzugen.)
Seiner Meinung nach ist alles in Ordnung und es muss nichts geändert werden.
Aktuell halte ich ca. 14% des Honraes vom Architekten zurück und Verlange ein persönliches Gespräch, da ich natürlich das Gewerk in der erwarteten Güte möchte, bevor ich seine Schlussrechung begleiche. Er wiederum fordert mich nun mehrfach zur Zahlung auf und versichert, dass er alle Leistungsphasen erbracht hat. Letzter Vorschlag: Ich könne 10% bis zur Inhaltlichen Klärung einbehalten. Den Rest soll ich innerhalb einer Woche begleichen.
Ein Termin zur Aussprache stellt er mir allerdings erst in 2-3 Wochen in Aussicht. Eine korrekte Rechnung (ja die hat auch noch Fehler) will er aufgrund des hohen Aufwandes auch nicht ausstellen.
Jetzt frage ich mich, ob der BI alle LPs erbracht hat, obwohl es die oben beschriebenen Abweichungen gibt. LP9 habe ich so verstanden, dass er die in den Nächsten 5 Jahren erbringt. Demzufolge scheint es korrekt, dass er diese bereits mit Abschluss der LP8 abrechnen möchte. Aber ob LP8 aufgrund der oben festgestellten Punkte bereits erbracht wurde, da bin ich mir doch ziemlich unsicher.
Grüße Sid779
ich habe irgendwie kein Glück. Habe mit einer Bau Ingenieur Firma einen Dachausbau gemacht. Die ganze Situation ist etwas kompliziert. Aber ich versuche mich auf die wesentlichen Dinge zu beschränken.
Es wurden mehrere Firmen beauftragt. Bei einer BI Firma habe ich LP1-3 und 5-9 beauftragt.
Dann eine Firma für Fenster, eine für das Dach, eine für Heizung und eine für die Zwischensparrendämmung von innen.
Bei letztere hat es der BI leider trotz Aufforderung nicht geschafft, das LV mit WLG 035 Zwischensparrendämmung zu erstellen. 032 (war sehr teuer, das habe ich abgelehnt) und dann hat er es mit 040 erstellt. Also habe ich den Preis für WLG035 selbst erfragt und den BI angefragt, ob er etwas dagegen hat wenn WLG 035 verbaut wird, da der Preisunterschied minimal ist. Klare Antwort vom BI : Geringere WLG sind zu bevorzugen.
Also habe ich den Auftragnehmer informiert WLG035 zu verbauen und es wurde auch genau so umgesetzt.
Bei der Abnahme mit den Handwerkern, welche das ganze Dach und die Aussendämmung gemacht haben wurden bei der Abnahme keine Mängel festgestellt, bzw. die Kleinigkeiten die aufgefallen sind wurden umgehend behoben bzw. vor Ort besprochen. Auch wurde mir versichert, dass die Produkte wie im LV beschrieben bzw. mit den definierten Eigenschaften verwendet wurden. Jedoch bat ich um die Produkt Zettel der verwendeten Produkte. Sicher ist sicher dache ich mir.
Der BI hat die Schlussrechnung der Baufirma etwa eine Woche später "freigegeben". Also habe ich diese natürlich auch gezahlt, in der Annahme alles sei i.O.
Bei den Fenstern, hat der BI Mängel festgestellt. Allerdings erst 2 Wochen nach Freigabe der Rechnung der Fenster Firma. (Rolläden und Fliegengitter sind nicht korrekt montiert).
Bislang ist dieser Mangel noch nicht beseitigt und der BI arbeitet mit der Fenster Firma noch an der Lösung. Dadurch, dass das ganze Dach schon fertig ist, kommt der Fensterbauer nicht mehr so leicht an die Rolläden heran und sucht jetzt nach günstigeren Lösungen mit Leisten und Kleber. Deren Haltbarkeit wurde mir bislang nicht genannt.
Kurz darauf erhielt ich auch die Schlussrechnung vom BI.
Überrascht wies ich darauf hin, dass ich nicht alle Leistungen erhalten habe. Nach mehrmaliger Aufforderung, erhielt ich nun endlich die Produkt Zettel vom BI alles sei in Ordnung. (4 Wochen nach der Abnahme)
Die Daten auf den Produktbeschreibungen gefielen mir jetzt so gar nicht.
Holzfaserplatten schlechterer WLG verbaut. (10% schlechter als im LV beschrieben)
Dampfsperre anstatt einer diffussionsoffenen Unterspannbahn verbaut. ( Der SD Wert liegt etwa bei 100m und im LV wird ein Wert <=0,03m gefordert)
Darauf hin, fordere ich natürlich vom BI geeignete Maßnahmen einzuleiten und informiere ihn, dass LP8 mangelhaft ist. Er stellt eine Feuchteberechnung an, die leider nicht zu meinem Dachaufbau passt und behauptet weiter, er hätte mit ausführenden Firma vereinbart, dass höherwertige Produkte eingesetzt werden um die Bauzeit einhalten zu können.
Darf er das denn überhaupt ohne meine Zustimmung, mal ganz abgesehen davon, dass die Bauzeit weit überschritten wurde? Im Vertrag mit der ausführenden Firma steht, dass abweichende vom LV verwendeten Produkte vor Angebotsabgabe inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit benannt werden müssen. In der Rechnung von der ausführenden Firma, steht von diesen Abweichungen nichts. Da werden exakt die im LV beschriebenen Leistungen in Rechnung gestellt.
Zusätzlich behauptet er, dass ich eine bessere Leistung zu gleichen Kosten erhalten habe.
Im Fall der Holzfaserplatten sehe ich das natürlich nicht so und bei der Dampfsperre bin ich noch skeptisch. Immerhin hat der BI in LV noch was diffusionsoffenes mit sd <=0,03 festgelegt. Jetzt soll eine Sperre besser sein.
Der BI wiederum berechnet nur den Gesamt u-Wert der Konstruktion und die verschlechtert sich durch die Holzfaserplatten "nur" in der 3. Nachkommastelle.
Er behauptet sogar, dass ich eine besseren u-Wert erhalten hätte. (Besser als was hat er mir leider nicht mitgeteilt, aber er kann wohl nur mein Upgrade auf 035 WLG meinen)
Ich bin der Auffassung, dass der BI in LP8 prüfen muss, ob die Handwerker die im LV vereinbarten Produkte bzw. die dort beschriebenen Eigenschaften der Produkte einhalten.
Das habe ich ihm auch geschrieben und ihn aufgefordert geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (Zu sprechen ist er leider nie, das würde ich ja bevorzugen.)
Seiner Meinung nach ist alles in Ordnung und es muss nichts geändert werden.
Aktuell halte ich ca. 14% des Honraes vom Architekten zurück und Verlange ein persönliches Gespräch, da ich natürlich das Gewerk in der erwarteten Güte möchte, bevor ich seine Schlussrechung begleiche. Er wiederum fordert mich nun mehrfach zur Zahlung auf und versichert, dass er alle Leistungsphasen erbracht hat. Letzter Vorschlag: Ich könne 10% bis zur Inhaltlichen Klärung einbehalten. Den Rest soll ich innerhalb einer Woche begleichen.
Ein Termin zur Aussprache stellt er mir allerdings erst in 2-3 Wochen in Aussicht. Eine korrekte Rechnung (ja die hat auch noch Fehler) will er aufgrund des hohen Aufwandes auch nicht ausstellen.
Jetzt frage ich mich, ob der BI alle LPs erbracht hat, obwohl es die oben beschriebenen Abweichungen gibt. LP9 habe ich so verstanden, dass er die in den Nächsten 5 Jahren erbringt. Demzufolge scheint es korrekt, dass er diese bereits mit Abschluss der LP8 abrechnen möchte. Aber ob LP8 aufgrund der oben festgestellten Punkte bereits erbracht wurde, da bin ich mir doch ziemlich unsicher.
Grüße Sid779
Sind Abweichung zum LV ein Mangel in LP8?
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