Hallo,
kurze Frage an den Rechtsexperten in der Finanzwelt:
Wir haben ein Baudarlehen welches sich aus drei Darlehen zusammensetzt (unterschiedlicher Laufzeit und Zins). In unserem Vertrag ist vorgesehen, dass "auf eine Nichtabnahmeentschädigung verzichtet [wird], wenn der nicht abgenommene Darlehensbetrag 10% des vertraglichen vereinbarten Gesamtdarlehens, maximal 20.000,00 EUR, nicht übersteigt".
Jetzt möchten wir genau jenen Betrag nicht abnehmen - ist es uns rechtlich erlaubt den Teilvertrag zu wählen, aus dem diese Summe nicht abgenommen wird? Wir wollen natürlich jenes Darlehen mit dem höchsten Zinssatz kürzen, der Darlehensgeber wird es natürlich genau anders herum sehen. Wer also darf bestimmen, welches Darlehen gekürzt wird?
Gruß
Gunnar
kurze Frage an den Rechtsexperten in der Finanzwelt:
Wir haben ein Baudarlehen welches sich aus drei Darlehen zusammensetzt (unterschiedlicher Laufzeit und Zins). In unserem Vertrag ist vorgesehen, dass "auf eine Nichtabnahmeentschädigung verzichtet [wird], wenn der nicht abgenommene Darlehensbetrag 10% des vertraglichen vereinbarten Gesamtdarlehens, maximal 20.000,00 EUR, nicht übersteigt".
Jetzt möchten wir genau jenen Betrag nicht abnehmen - ist es uns rechtlich erlaubt den Teilvertrag zu wählen, aus dem diese Summe nicht abgenommen wird? Wir wollen natürlich jenes Darlehen mit dem höchsten Zinssatz kürzen, der Darlehensgeber wird es natürlich genau anders herum sehen. Wer also darf bestimmen, welches Darlehen gekürzt wird?
Gruß
Gunnar
Nichtabnahme Kredit
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