mardi 18 août 2015

Böschung Nachbargrundstück inkl. Grenzbebauung - Sicherungsmaßnahmen und Haftung

Hallo zusammen,

das zu bebauende Grundstück muss zum Nachbargrundstück hin angeböscht werden, d.h. das zu bebauende Grundstück liegt tiefer als das Nachbargrundstück. Auf dem Nachbargrundstück steht eine Grenzgarage. Die Böschung wurde erst erstellt, nachdem die Garage bereits stand. Die Böschung wurde in einem Abstand von ca. 50 cm zur Grenzgarage regelrecht erstellt (45°), d.h. entspricht den Bauvorschriften (halbfester bindiger Boden). Für die finale Ausbildung der Böschung soll ein Gutachter herangezogen werden, der entsprechende Empfehlungen aussprechen wird. Die Abnahme der (final befestigten) Böschung soll ebenfalls durch einen Gutachter formal erfolgen.

Gibt es Versicherungen, die mich trotz der o.g. Vorsorgemaßnahmen nach der Bauzeit gegen eine Klage des Nachbarn (vgl. §§ 909 BGB) schützen resp. die ggf. anfallenden Kosten tragen? Die Bauherrenhaftpflicht deckt das Risiko von Senkungen etc., besteht ja aber später - nach der Bauzeit - nicht mehr.

Soweit ich weiß, haften alle an der Herstellung der Böschung Beteiligten gemeinschaftlich, d.h. auch die Baufirma. Wie lange haftet sie grundsätzlich, nur während der Bauzeit?

Welche Maßnahmen sollte ich bei der finalen Ausbildung der Böschung in jedem Fall ergreifen, um nach Möglichkeit und im Idealfall später keine Probleme zu bekommen? Sollte die Böschung während der Bauzeit vor Niederschlag geschützt werden, um Ausspülungen zu vermeiden? Falls ja, wie wird das im Regelfall korrekt gemacht?

Vielen Dank im Voraus


Böschung Nachbargrundstück inkl. Grenzbebauung - Sicherungsmaßnahmen und Haftung

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