Guten Nabend,
im Zuge unseres Neubaus sind aus der Baugrube etliche Kubikmeter feinste Erde entkommen. Diese möchten wir für den Aufbau von Plateaus nutzen. Doch sind wir uns nicht ganz sicher, ob wir diese in der gewünschten Höhe sowie Länge anlegen dürfen.
Folgende Ausgangslage:
- Fünf direkte Nachbargrundstücke und deren Außenanlagen liegen alle auf einer gleichen Höhe. Diese Höhe werden wir nicht erreichen. Siehe Plan, Nachbarhaus. Wenn wir doch ohnehin schon niedriger kommen und uns der Höhe annähern, ergibt dies ein stimmiges Gesamtbild. Im Interesse der Nachbarn schütten wir so hoch an, wie es geht, also ab Niveau Haus-/Bodenplatte/Terasse.
- Nach geltendem Recht, so wie wir zumindest gelesen haben, dürfen Teilstücke >300 m² in Rheinland-Pfalz nicht höher/niedriger als 2m verändert werden.
Frage:
- Dürfen wir uns, da kein Bebauungsplan besteht, auf Höhe des direkten Nachbargrundstücks (siehe Höhenpunkte) ohne weitere Genehmigung/Verletzung Baurecht aufschütten (>2m, mit Einhaltung der Grenzabstände = 45° Böschungswinkel/oder Mauer auf Grenze?), wenn diese das sogar so wünschen?
:winken
*Rot sind neue Höhen
*Grün sind Bestandshöhen
BauO RP: §62 Abs. 1 Nr. 11a + §8 Abs. 1 und 8
>>>>> Link zum Höhenplan in größerer Ansicht
Grüße Walter
im Zuge unseres Neubaus sind aus der Baugrube etliche Kubikmeter feinste Erde entkommen. Diese möchten wir für den Aufbau von Plateaus nutzen. Doch sind wir uns nicht ganz sicher, ob wir diese in der gewünschten Höhe sowie Länge anlegen dürfen.
Folgende Ausgangslage:
- Fünf direkte Nachbargrundstücke und deren Außenanlagen liegen alle auf einer gleichen Höhe. Diese Höhe werden wir nicht erreichen. Siehe Plan, Nachbarhaus. Wenn wir doch ohnehin schon niedriger kommen und uns der Höhe annähern, ergibt dies ein stimmiges Gesamtbild. Im Interesse der Nachbarn schütten wir so hoch an, wie es geht, also ab Niveau Haus-/Bodenplatte/Terasse.
- Nach geltendem Recht, so wie wir zumindest gelesen haben, dürfen Teilstücke >300 m² in Rheinland-Pfalz nicht höher/niedriger als 2m verändert werden.
Frage:
- Dürfen wir uns, da kein Bebauungsplan besteht, auf Höhe des direkten Nachbargrundstücks (siehe Höhenpunkte) ohne weitere Genehmigung/Verletzung Baurecht aufschütten (>2m, mit Einhaltung der Grenzabstände = 45° Böschungswinkel/oder Mauer auf Grenze?), wenn diese das sogar so wünschen?
:winken
*Rot sind neue Höhen
*Grün sind Bestandshöhen
BauO RP: §62 Abs. 1 Nr. 11a + §8 Abs. 1 und 8
>>>>> Link zum Höhenplan in größerer Ansicht
Grüße Walter
Bestandsgeländeerhöhung Rheinland-Pfalz
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire