Moinsen,
ich hab wieder ein Rechnungsprüfungsproblem aber nirgends was darüber finden können:
Wie werden Schalung und Beton von Unterzügen abgerechnet, die seitlich in Hohlwände einbinden?
Beispiel:
Die Firma berechnet die Wandfläche komplett (qm), dann aber den darin enthaltenen Beton für die 25 cm breiten Auflagerbereiche der Unterzüge gleich nochmal (in cbm).
Lt. 3D-Skizze Fertigteilwerk sind die Hohlwände da ausgespart. Wenn diese Bereich aber schon als Wand berechnet werden,
was gilt dann, die 0,5/0,1m³ Übermessungs-Regel für die Aussparungen oder dass "für Bauteile aus Beton deren Maße" der Ermittlung der Leistung zugrunde zu legen sind, also nichts doppelt gemoppelt wird?
Sonst ist ja für Durchdringungen usw auch klar definiert was Vorrang hat.
Mit der Schalung ist es ähnlich: Es muss ja was vor die Auflageraussparungen, damit der Ortbeton nicht rausläuft.
Aber wäre es auch da nicht "richtiger" die Fläche von der Hohlwand abzuziehen?
Gleicher Fall kommt auch noch oft vor bei UZ-Auflagern in Ortbetonstützen, also auch Doppelberechnungen von Schalung und Beton. Geht m.E. auch nicht.
Wie gesagt, ich hab schon ziemlich gegoogelt, einen auszugsweisen Abrechnungskommentar in Google Books entdeckt der partiell hilfreich war, aber dieses Problem ist "übrig"... zu Hohlwänden ist die VOB auch nicht ganz so aussagefreudig... vielleicht hat jemand von euch schon einen solchen Fall gehabt oder schreibt Rechnungen darüber und weiß "warum" es "wie" gemacht wird.
Danke :)
ich hab wieder ein Rechnungsprüfungsproblem aber nirgends was darüber finden können:
Wie werden Schalung und Beton von Unterzügen abgerechnet, die seitlich in Hohlwände einbinden?
Beispiel:
Die Firma berechnet die Wandfläche komplett (qm), dann aber den darin enthaltenen Beton für die 25 cm breiten Auflagerbereiche der Unterzüge gleich nochmal (in cbm).
Lt. 3D-Skizze Fertigteilwerk sind die Hohlwände da ausgespart. Wenn diese Bereich aber schon als Wand berechnet werden,
was gilt dann, die 0,5/0,1m³ Übermessungs-Regel für die Aussparungen oder dass "für Bauteile aus Beton deren Maße" der Ermittlung der Leistung zugrunde zu legen sind, also nichts doppelt gemoppelt wird?
Sonst ist ja für Durchdringungen usw auch klar definiert was Vorrang hat.
Mit der Schalung ist es ähnlich: Es muss ja was vor die Auflageraussparungen, damit der Ortbeton nicht rausläuft.
Aber wäre es auch da nicht "richtiger" die Fläche von der Hohlwand abzuziehen?
Gleicher Fall kommt auch noch oft vor bei UZ-Auflagern in Ortbetonstützen, also auch Doppelberechnungen von Schalung und Beton. Geht m.E. auch nicht.
Wie gesagt, ich hab schon ziemlich gegoogelt, einen auszugsweisen Abrechnungskommentar in Google Books entdeckt der partiell hilfreich war, aber dieses Problem ist "übrig"... zu Hohlwänden ist die VOB auch nicht ganz so aussagefreudig... vielleicht hat jemand von euch schon einen solchen Fall gehabt oder schreibt Rechnungen darüber und weiß "warum" es "wie" gemacht wird.
Danke :)
VOB-Abrechnung von in Hohlwänden einbindenden Ortbeton-Unterzügen?
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