Hallo,
meine Bauämter sind momentan etwas schwierig! Nun ist es ja so, das die Berechnungen zum Bauantrag sich mit der jeweilig genutzten BauVorlVO ändert? Jedenfalls ist mein Sachbearbeiter der Meinung. Wie ich was berechne wird durch diese Seite ganz hilfreich aufgeschlüsselt.
Nun meine Frage:
Wonach richtet sich die Berechnungsgrundlage? Nach dem Datum der Ursprünglichen Baugenehmigung (es handelt sich um An- bzw. Umbauten) oder nach dem Datum des B-Planes an sich (und dessen Änderungen)?
Beispiel: Der Bestand ist genehmigt worden im Jahre 1966. Der B-Plan ist jetzt aber 1994 noch mal geändert worden. Richte ich meine Berechnungen jetzt nach der BauVorlVO von 1962 oder nach der von 1990?
Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.
meine Bauämter sind momentan etwas schwierig! Nun ist es ja so, das die Berechnungen zum Bauantrag sich mit der jeweilig genutzten BauVorlVO ändert? Jedenfalls ist mein Sachbearbeiter der Meinung. Wie ich was berechne wird durch diese Seite ganz hilfreich aufgeschlüsselt.
Nun meine Frage:
Wonach richtet sich die Berechnungsgrundlage? Nach dem Datum der Ursprünglichen Baugenehmigung (es handelt sich um An- bzw. Umbauten) oder nach dem Datum des B-Planes an sich (und dessen Änderungen)?
Beispiel: Der Bestand ist genehmigt worden im Jahre 1966. Der B-Plan ist jetzt aber 1994 noch mal geändert worden. Richte ich meine Berechnungen jetzt nach der BauVorlVO von 1962 oder nach der von 1990?
Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.
Niedersachsen: Berechnungen GRZ/GFZ nach BauvorlVo
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