jeudi 20 août 2015

Mangelnde Standsicherheit auf Nachbargrundstück - wie Bauamt zum Jagen tragen?

Auf unserem Nachbargrundstück wurde eine nicht genehmigte Grenzmauer mit L-Steinen errichtet, die einfach mit ein paar cm Magerbeton auf den abgeschobenen Lehmboden gestellt wurde. Wenig überraschend ist die dann auch stellenweise über die Grenze gerutscht. Wir sind im Dezember beim Bauamt vorstellig geworden und haben wie mit denen besprochen eine schriftliche Beschwerde mitsamt Fotos der Gründung eingereicht. Im Februar fand dann eine Baukontrolle statt. Telefonisch habe ich vom Bauamt erfahren, man hätte die Bauherren aufgefordert, eine Planung abzugeben, die mit der Genehmigung konform sei. Stattdessen wurde ein neuer Bauantrag eingereicht, der die Mauer nachträglich genehmigen soll und über den immer noch nicht entschieden ist.

Gestern war ich auf dem Bauamt, weil wir langsam wegen der Überbauung privatrechtlich gegen die Nachbarn vorgehen wollen, aber vorher wissen wollten, was das Bauamt wegen der Standsicherheit unternehmen will.

Ergebnis: weder der für Baugenehmigungen zuständige Referent noch der Baukontrolleur fühlt sich für die Durchsetzung der Standsicherheit zuständig. Einhaltung der Regeln sei Sache des Bauunternehmers und des Bauherren. - Ja, und wer fordert das ein? - Na Sie, privatrechtlich. - Kann doch nicht sein, das ist doch öffentlich - rechtlich. - Naja, seitens des Bauamts gibt es die Mauer ja noch nicht, weil nicht genehmigt. - Dann schreiben Sie in die Genehmigung doch eine Auflage rein, dass ein Standsicherheitsnachweis geliefert werden muss. - Nein, Auflage geht nicht. - Und was wäre, wenn die Mauer genehmigungsfrei gewesen wäre, Standsicherheit hätte doch trotzdem eingehalten werden müssen? - Öh, wir besprechen das nochmal mit unserem Chef und melden uns wieder :mauer

Natürlich ist die Mauer nicht so krumm, dass sie umstürzen würde. Aber Gefahr für unser Gut besteht schon, denn die wird immer weiter rutschen und irgendwann in unserem Carport stehen. Wenn der Bauunternehmer jetzt ein paar L-Steine zurechtruckelt, dann haben wir in ein paar Jahren wieder das gleiche Problem.


Mangelnde Standsicherheit auf Nachbargrundstück - wie Bauamt zum Jagen tragen?

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