jeudi 20 août 2015

Grenzgarage, Bebauungsplan

Hallo,

da unser Architekt in Urlaub ist und uns an seinem letzten Tag einen wenig erbaulichen Plan geschickt hat wende ich mich ans Forum, damit wir uns bis zu seiner Rückkehr eine Meinung bilden und eine Einschätzung der Möglichkeiten gewinnen können.

Der Bebauungsplan sagt:
"Aneinandergebaute Grenzgaragen sind mit Satteldächern, trauf-, first- und fassadenbündig auszuführen."
Außerdem: "Die Dächer an das Hauptgebäude angebauter oder darin integrierter Nebengebäude (wie Anbauten, Garagen, Freisitze) sind in Dachform, Neigung und Material der Dachfläche des Hauptgebäudes anzupassen, dabei kann die für das Gebäudedach des Hauptgebäudes festgesetzte Dachneigung um bis zu 15° unterschritten werden."

Unser Nachbar war schneller als wir mit der Planung / Genehmigung und hat sein EFH plus Grenzgarage errichtet, Dachneigung 25°, 9 m lang entlang der Grenze und Ausnutzung der vollen Höhe.

Unserer Planung sieht für Haus und Grenzgarage 20° Dachneigung vor, nur 7,5 m entlang der Grenze und niedrigere Traufen. Das Bauamt (Bayern) verlangt, dass unser Garagendach ebenfalls in 25° gebaut wird und wir uns in der Traufhöhe an die Nachbargarage anpassen - die Länge spielt wohl keine Rolle. Der neue Plan unseres Architekten hat nun dargestellt, welche Auswirkungen die Übernahme der Traufhöhe und Garagendachneigung hätte. Optisch gefällt uns das Ergebnis nicht, da Garagendach und zum Haus verlängertes Vordach sehr wuchtig und dachlastig wirken. Ein Fenster auf der Giebelseite des Hauses müsste entfallen oder als schmales Band ausgeführt werden, da der höhere Garagenfirst das Fenster teilweise verdecken würde. Die unterschiedlichen Dachneigungen von Garage und Haus gefallen auch nicht.

Nun die Fragen:
Wieviel müsste unsere Garage von der Grenze wegrücken - d.h. schmäler werden - damit wir bei Dachneigung und Garagenhöhe unabhängig von der Garage des Nachbarn werden? Dass wir etwas Platz verschenken ist klar.

Müsste bei Beibehaltung als Grenzgarage nicht auch unser Haus für 25° Dachneigung geplant werden, da ja die Dachneigung der Garage nicht steiler sein darf als die des Hauses?

Vielen Dank für eure Antworten.


Grenzgarage, Bebauungsplan

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