Hallo,
wir sind über eine sog. Projektierungsgesellschaft zu einem Erbbaugrundstück gekommen.
Es handelt sich um ein Baufeld, welches mit ca. 40 Häusern bebaut wird. Die Projektierung umfasste also auch Straßen usw.
Wie auch immer, für das Haus existiert ein separater Vertrag mit einer Baufirma. Diese Firma ist rechtlich vollkommen eigenständig zur Projektierungsgesellschaft.
Wir waren so ziemlich die Ersten, die begonnen und auch fertiggestellt haben.
Die Grunderwerbsteuer (festgelegt und bezahlt im Juni 2014) basiert auf der Berechnung für das Grundstück (da wird Erbbaurecht ja genauso besteuert) sowie den Projektierungs- und Planungskosten.
Das Haus selbst wurde nicht mit betrachtet.
Jetzt verhält es sich offenbar so, daß Bauherren, die das ganze erst jetzt starten, über alles, also auch das Haus, besteuert werden sollen.
Das sind ja erheblich höhere Beträge.
Auf dem Baufeld bauen zwei Firmen. Die sind aber wie gesagt eigenständig.
Kann das FA hier verschiedene Maßstäbe ansetzen?
Können die auf die Idee kommen bzw. dürfen die das, uns etwas nachzuberechnen?
Wir haben alle Unterlagen korrekt eingereicht mit dem oben beschriebenen Ergebnis.
Grüße aus B
wir sind über eine sog. Projektierungsgesellschaft zu einem Erbbaugrundstück gekommen.
Es handelt sich um ein Baufeld, welches mit ca. 40 Häusern bebaut wird. Die Projektierung umfasste also auch Straßen usw.
Wie auch immer, für das Haus existiert ein separater Vertrag mit einer Baufirma. Diese Firma ist rechtlich vollkommen eigenständig zur Projektierungsgesellschaft.
Wir waren so ziemlich die Ersten, die begonnen und auch fertiggestellt haben.
Die Grunderwerbsteuer (festgelegt und bezahlt im Juni 2014) basiert auf der Berechnung für das Grundstück (da wird Erbbaurecht ja genauso besteuert) sowie den Projektierungs- und Planungskosten.
Das Haus selbst wurde nicht mit betrachtet.
Jetzt verhält es sich offenbar so, daß Bauherren, die das ganze erst jetzt starten, über alles, also auch das Haus, besteuert werden sollen.
Das sind ja erheblich höhere Beträge.
Auf dem Baufeld bauen zwei Firmen. Die sind aber wie gesagt eigenständig.
Kann das FA hier verschiedene Maßstäbe ansetzen?
Können die auf die Idee kommen bzw. dürfen die das, uns etwas nachzuberechnen?
Wir haben alle Unterlagen korrekt eingereicht mit dem oben beschriebenen Ergebnis.
Grüße aus B
Frage zur Grunderwerbsteuer
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