Wir brauchen dringend einen absoluten Experte für die Härtefälle des Lebens, in diesem Fall die Fenster in einer zu unserem Hof gelegenen Grenzwand (steht genau auf der Grenze). Angeblich besteht ein Lichtrecht, das klären wir derzeit mit der Gemeinde. Wir erkennen auf alten Fotos, dass ursprünglich zwei Fenster im EG und eines im OG in der Wand waren (Sandstein-Fenstersims). Irgendwann kam ein (Bad-)Fenster im EG dazu, die beiden kleinen im EG wurden in ein großes geändert und 1997 wurde ein Fenster im 2. OG eingebaut, alles ohne Baugenehmigung, wie uns der ehemalige Eigentümer bestätigte. Alle Fenster waren immerhin blickdicht ausgestattet, als wir 1998 in unser daneben liegendes Haus gezogen sind. Der neue Eigentümer hat 2013 alle Fenster gegen neue Kunststofffenster ausgetauscht, natürlich mit Klarglas. Brandschutz, Lichtrecht oder Bestandsschutz hat ihn nicht gekümmert. Inzwischen hat die Behörde beim großen Fenster im EG den Einbau eines F60 Fenster gefordert. Pläne des besagten Nachbarhauses mit der Grenzwand zu uns gibt es keine mehr auf der Gemeinde, auch nicht im Zentralregister. Hätten beim Wechsel der Fenster diese nicht gegen Brandschutzfenster getauscht werden müssen ? Und haben wir ein Recht auf blickdichte Fenster ? Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit ein paar in BW geltenden Rechtsgrundlagen unter die Arme greifen könnten. Wir würden gern vermeiden, dass uns etwaige neue Bewohner des Nachbarhauses (es steht seit 2009 leer) nun ständig bei unseren Aktivitäten im Hof beobachten können (Sitzecke ist auch dort).
Herzlichen Dank vorab !
Herzlichen Dank vorab !
Fenster in Grenzwand
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