jeudi 20 août 2015

Abstandsfläche - Sonderregelung bei Altbestand??

Hallo,

wir haben ein Grundstück in einem alten Dorfgebiet. Einer unserer Nachbarn hat ein (Wohn-)Gebäude (Traufhöhe, ca. 3,5m, First ca. 9m, DN ~50°) das mit einem Hauseck nur ca. 1m von der Grundstückgrenze entfernt ist.
Da Hauswand und Grenze nicht parallel verlaufen, steht das andere Hauseck weit genug entfernt. Das Haus ist wohl über 80Jahre alt.

BVV_A.jpg

Trotzdem, nach meiner Vorstellung ergibt sich hier eine Abstandsfläche, die sich auf unserem Grundstück befindet. Eine entsprechende Grundbucheintragung existiert NICHT, wir haben keine Eintragungen.

Nun sagt unser Planer, dass aufgrund des Alters des Gebäudes - vor Inkraftreten der Baybo 1962 - uns die Abstandsfläche des Nachbargebäudes egal sein kann, bzw. diese gar nicht existiert. Wir müssen nur darauf achten, dass die Abstandsflächen unserer Gebäudes auf unserem Grundstück bleiben.

Frage 1) Ist die Ansicht des Planers korrekt? Löst das alte Gebäude tatsächlich keine Abstandsfläche aus?

Frage 2) Wie sieht die Abstandsfläche eines Gebäudes auf der Giebelseite aus bei einer DN zwischen 45 und 70 Grad? Hier ist ja die Höhe des Giebels zu 1/3 hinzuzurechnen. Habe ich dadurch eine dreieckige Abstandsfläche oder wirkt dass dann für die ganze Hausseite?
Angehängte Grafiken
 


Abstandsfläche - Sonderregelung bei Altbestand??

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