Hallo,
weiss jemand, ob das Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Grundbucheintragung bestehen bleibt, wenn man die Versicherung auf sich umschreiben lässt?
Hintergrund: aktuell läuft die Vers. noch auf die Vorbesitzerin. Da ich aber nun Besitzer und Eigentümer bin, möchte ich natürlich einen Schaden, sollte er bis zum Vers.wechsel eintreten, selbst regulieren können. Generell plane ich aber die Vers. zu wechseln - deswegen wäre mir ein Verlust des Sonderkündigungsrechts nicht gelegen.
Grüße,
OlliL
weiss jemand, ob das Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Grundbucheintragung bestehen bleibt, wenn man die Versicherung auf sich umschreiben lässt?
Hintergrund: aktuell läuft die Vers. noch auf die Vorbesitzerin. Da ich aber nun Besitzer und Eigentümer bin, möchte ich natürlich einen Schaden, sollte er bis zum Vers.wechsel eintreten, selbst regulieren können. Generell plane ich aber die Vers. zu wechseln - deswegen wäre mir ein Verlust des Sonderkündigungsrechts nicht gelegen.
Grüße,
OlliL
Wohngebäudeversicherung umschreiben lassen
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