Hallo an die Sach- und Fachkundigen!
Wir bauen gerade unser Haus, und haben uns überlegt ein Carport, zu einem "festen" Gebäude zu ändern.
Geplant ist zwischen der Doppelgarage und dem Haus ein Carport, sozusagen als Überdachung, wenn man aus dem Haus kommt. Dies ist auch soweit genehmigt.
Jetzt, nach reichlicher Überlegung und Rücksprache mit dem Garagenbauer, wollen wir diesen Carport aber als zusätzliche "Garage" liefern lassen, die allerdings nicht als Garage, sondern als Windfang mit Eingangstür und anschliessendem Abstellraum, genutzt werden soll. Es bleibt von der Grundfläche und demnach auch Dachfläche ,(versiegelte) Fläche, gleich zu der Carportvariante.
Jetzt haben wir unterschiedliche Meinungen gehört, ob man dafür jetzt einen neuen Bauantrag stellen muss, bzw. einen Nachtrag, der ja wieder 3 Monate dauern kann...? Was meint ihr dazu?
Danke schonmal im Vorraus!
Wir bauen gerade unser Haus, und haben uns überlegt ein Carport, zu einem "festen" Gebäude zu ändern.
Geplant ist zwischen der Doppelgarage und dem Haus ein Carport, sozusagen als Überdachung, wenn man aus dem Haus kommt. Dies ist auch soweit genehmigt.
Jetzt, nach reichlicher Überlegung und Rücksprache mit dem Garagenbauer, wollen wir diesen Carport aber als zusätzliche "Garage" liefern lassen, die allerdings nicht als Garage, sondern als Windfang mit Eingangstür und anschliessendem Abstellraum, genutzt werden soll. Es bleibt von der Grundfläche und demnach auch Dachfläche ,(versiegelte) Fläche, gleich zu der Carportvariante.
Jetzt haben wir unterschiedliche Meinungen gehört, ob man dafür jetzt einen neuen Bauantrag stellen muss, bzw. einen Nachtrag, der ja wieder 3 Monate dauern kann...? Was meint ihr dazu?
Danke schonmal im Vorraus!
Nachtrag zur Baugenehmigung erforderlich?
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire