Hallo,
leider gibt es momentan eine kleine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Handwerksbetrieb und mir über eine Rechnung bzw. die dazugehörigen durchgeführten Arbeiten.
Es geht um den Außenputz sowie dessen Farbanstrich an unserem Neubau (von meiner Freundin und mir). Bei einer Beratung vor Ort auf der Baustelle wurde uns von dem Geschäftsführer des Betriebes mitgeteilt, dass ein weißer Farbanstrich Standard sei und wir lediglich einen Mehrpreis für eine farbliche Tönung zahlen müssten, dieses haben wir dann zugesagt und dem Betrieb mitgeteilt, welche Farbe nun verwendet werden sollte. Die Arbeiten sind nun länger abgeschlossen und wir haben eine Rechnung über den Farbanstrich erhalten (der Putz war gegenüber dem eigentlichen Bauunternehmen beauftragt).
Nun sollen wir den gesamten Farbanstrich und nicht nur die farbliche Tönung bezahlen. Wir haben dann mit dem Handwerksbetrieb (leider nur) persönlich versucht eine Klärung herbei zu führen, in der Zwischenzeit kam eine Mahnung und nun eine weitere Mahnung mit Aufforderung zur Zinszahlung und "Androhung" von Weitergabe an einen Rechtsanwalt. Wir haben in der Zwischenzeit immer wieder versucht Kontakt mit dem Betrieb aufzunehmen, versprochene Rückrufe blieben nicht aus und wir waren zugegeben etwas naiv in der Hoffnung, es auf (für uns) normalen Wege klären zu können.
Ich habe nun schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, die zuletzt gesetzte Frist läuft aber in wenigen Tagen aus. Ich möchte natürlich verhindern dass da durch den Handwerksbetrieb ein Prozess in die Gang gesetzt wird in dem dann über Anwälte / das Gericht eingefordert wird um eben nicht im schlechtesten Falle auch diese Kosten zu bezahlen.
Muss ich nun die Rechnung erst mal zahlen (obwohl diese Leistung nie von uns beauftragt wurde, eine Auftragsbestätigung haben wir nie erhalten, dann wäre uns das Problem schon früher aufgefallen) und dann später hoffen, einen Teil davon zurück zu erhalten? Hilft es in der Überweisung den Hinweis "unter Vorbehalt" aufzuführen?
Eigentlich möchte man sich Weihnachten mit anderen Themen beschäftigen, da ich aber vom Handwerksbetrieb noch keine Reaktion auf den Widerspruch erhalten habe (keinen Anruf, kein Eingangsschreiben) und heute noch die letzte Möglichkeit wäre die Rechnung "fristgerecht" zu zahlen muss ich diese Frage leider stellen...
Viele Grüße
Stefan
leider gibt es momentan eine kleine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Handwerksbetrieb und mir über eine Rechnung bzw. die dazugehörigen durchgeführten Arbeiten.
Es geht um den Außenputz sowie dessen Farbanstrich an unserem Neubau (von meiner Freundin und mir). Bei einer Beratung vor Ort auf der Baustelle wurde uns von dem Geschäftsführer des Betriebes mitgeteilt, dass ein weißer Farbanstrich Standard sei und wir lediglich einen Mehrpreis für eine farbliche Tönung zahlen müssten, dieses haben wir dann zugesagt und dem Betrieb mitgeteilt, welche Farbe nun verwendet werden sollte. Die Arbeiten sind nun länger abgeschlossen und wir haben eine Rechnung über den Farbanstrich erhalten (der Putz war gegenüber dem eigentlichen Bauunternehmen beauftragt).
Nun sollen wir den gesamten Farbanstrich und nicht nur die farbliche Tönung bezahlen. Wir haben dann mit dem Handwerksbetrieb (leider nur) persönlich versucht eine Klärung herbei zu führen, in der Zwischenzeit kam eine Mahnung und nun eine weitere Mahnung mit Aufforderung zur Zinszahlung und "Androhung" von Weitergabe an einen Rechtsanwalt. Wir haben in der Zwischenzeit immer wieder versucht Kontakt mit dem Betrieb aufzunehmen, versprochene Rückrufe blieben nicht aus und wir waren zugegeben etwas naiv in der Hoffnung, es auf (für uns) normalen Wege klären zu können.
Ich habe nun schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, die zuletzt gesetzte Frist läuft aber in wenigen Tagen aus. Ich möchte natürlich verhindern dass da durch den Handwerksbetrieb ein Prozess in die Gang gesetzt wird in dem dann über Anwälte / das Gericht eingefordert wird um eben nicht im schlechtesten Falle auch diese Kosten zu bezahlen.
Muss ich nun die Rechnung erst mal zahlen (obwohl diese Leistung nie von uns beauftragt wurde, eine Auftragsbestätigung haben wir nie erhalten, dann wäre uns das Problem schon früher aufgefallen) und dann später hoffen, einen Teil davon zurück zu erhalten? Hilft es in der Überweisung den Hinweis "unter Vorbehalt" aufzuführen?
Eigentlich möchte man sich Weihnachten mit anderen Themen beschäftigen, da ich aber vom Handwerksbetrieb noch keine Reaktion auf den Widerspruch erhalten habe (keinen Anruf, kein Eingangsschreiben) und heute noch die letzte Möglichkeit wäre die Rechnung "fristgerecht" zu zahlen muss ich diese Frage leider stellen...
Viele Grüße
Stefan
Handwerkerrechnung bezahlen trotz Widersspruch gegen diese?
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