Hallo,
wir bauen mit einem GU.
Im Bauvertrag haben wir einen Eichenparkettboden für 70/qm incl. MwSt. und Einbau (Anlieferung, Sockelleisten, usw..) festgelegt.
Es gibt keine Vorgaben, ob er schwimmend oder verklebt verlegt wird (Fußbodenheizung --> verklebt wohl besser).
Das Eichenparkett hatten wir sogar schon gemustert.
Nun ist dieser Parkettboden nicht mehr erhältlich.
Der GU hat uns zu einem Bodenleger geschickt zum Bemustern. Dieser empfahl Verkleben. Nun kostet der qm aber 108 !!
Den Rest sollen wir drauf zahlen, weil wir ja nun verklebt haben wollen. Dabei ist das Hauptproblem ja, dass der Boden nicht mehr zu bekommen ist.
Was ist, wenn wir die Verlegeweise offen lassen und auf unsere 70/qm bestehen?
VG und Bitte um Hilfe
wir bauen mit einem GU.
Im Bauvertrag haben wir einen Eichenparkettboden für 70/qm incl. MwSt. und Einbau (Anlieferung, Sockelleisten, usw..) festgelegt.
Es gibt keine Vorgaben, ob er schwimmend oder verklebt verlegt wird (Fußbodenheizung --> verklebt wohl besser).
Das Eichenparkett hatten wir sogar schon gemustert.
Nun ist dieser Parkettboden nicht mehr erhältlich.
Der GU hat uns zu einem Bodenleger geschickt zum Bemustern. Dieser empfahl Verkleben. Nun kostet der qm aber 108 !!
Den Rest sollen wir drauf zahlen, weil wir ja nun verklebt haben wollen. Dabei ist das Hauptproblem ja, dass der Boden nicht mehr zu bekommen ist.
Was ist, wenn wir die Verlegeweise offen lassen und auf unsere 70/qm bestehen?
VG und Bitte um Hilfe
Parkettboden - Verlegeweise (schwimmend oder geklebt) nicht im Vertrag festgelegt
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