vendredi 26 décembre 2014

Feuerstättenbescheid ohne Begehung?

Hallo zusammen,



darf ein Feuerstättenbescheid ohne Begehung vom Schornsteinfeger ausgestellt werden?



Hintergrund: Altbau Ende 2013 gekauft, zwei Kachelöfen (laut Verkäufer in 2012 vom Schornsteinfeger geprüft und in Ordnung). Mitte 2014 Bescheid vom Schornsteinfeger über eine Feuerstättenbegehung, Ergebnis: Beide Kachelöfen reparaturbedüftig und so nicht betriebsfähig. Den Schorni habe ich dann angeschrieben und gefragt wie innerhalb von eineinhalb Jahren sich der Zustand trotz seltener Nutzung der Öfen sich so verschlechtern kann, da in 2012 noch alles abgesegnet wurde. Antwort: Natürlicher Verschleiß. In 2009 wurde eine Begehung gemacht und ein unbedenklicher Bescheid ausgestellt, in 2012 wurde zwar ein Feuerstättenbescheid ausgestellt, aber ohne Begehung, also nur der Bescheid von 2009 bestätgt. Darf man das oder war hier Dorfklüngel im Spiel (Verkäufer wohnen leider auch hier)? Hätte ich nämlich den Verkäufer nach einen Nachweis gefragt, hätte er mir den Feuerstättenbescheid vorgelegt ... Davon ab darf ja nur zweimal innerhalb von sieben Jahre eine Feuerstättenschau durchgeführt werden ... ganz schön dubios, finde ich.



Kennt sich hier jemand damit aus?



Gruß



Les





Feuerstättenbescheid ohne Begehung?

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