lundi 22 décembre 2014

Weniger bauen als genehmigt?

Guten Abend,



ist es zulässig, bereits zu Beginn im Bauantrag neben dem Haus auch eine Garage und einen Wintergarten sich genehmigen zu lassen, dann aber im 1.Schritt nicht alles zu bauen, sondern die Garage und den Wintergarten zu einem späteren Zeitpunkt (evtl. Jahre später) wie geplant zu bauen?



Was passiert, wenn die Gültigkeit der Baugenehmigung (hier: 10 Jahre) abgelaufen ist? Ist es dann "nur" eine Formalität die bereits genehmigten aber noch nicht realisierten Teile wieder genehmigen zu lassen, oder kann es passieren, dass dann die Genehmigung verweigert wird?



Gruß





Weniger bauen als genehmigt?

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